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EU: Konsens bei E-Frachtbrief erzielt

20.12.2019 14:22 Uhr
EU-Kommission, Europäische Kommission, Europa, Flaggen, Brüssel
Im Trilog einigen sich Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Rat über den rechtlichen Rahmen beim E-Frachtbrief (Symbolfoto)
© Foto: Daniel Kalker/dpa/picture-alliance

Auf EU-Ebene wurde Ende November 2019 im Trilog-Verfahren einen Konsens über die Verordnung erzielt, die den Inhalt des E-Frachtbriefs regeln soll.

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Brüssel. Im Mai 2018 hat die Europäische Kommission den ersten Entwurf einer Verordnung über elektronische Frachtbeförderungsinformationen („electronic freight transport information“/eFTI) . Konkret sieht Brüssel laut einer Mitteilung des Bundesverbands Spedition und Logistik (DSLV) vor, die Behörden der EU-Mitgliedsstaaten zu verpflichten, gesetzlich vorgeschriebene Informationen bei der Güterbeförderung in elektronischer Form zu akzeptieren.

Ende November 2019 wurde ein Konsens über den Inhalt der Verordnung erzielt. Im Trilog zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union einigte man sich auf den folgenden gesetzlichen Rahmen:

  • Der Anwendungsbereich der Verordnung beschränkt sich ausschließlich auf die durch EU-Recht vorgeschriebenen Informationsanforderungen.
  • Die Verordnung behandelt nur frachtbezogene Informationsanforderungen – fahrzeug- oder personalbezogene Daten fallen nicht in den Anwendungsbereich.
  • Die Behörden werden nicht in der Lage sein, digitale Informationen abzulehnen. Gleichzeitig werden Speditions- und Transportdienstleister nicht dazu verpflichtet, Informationen digital zur Verfügung zu stellen.
  • Business-to-Business-Lösungen (B2B) fallen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung, es sei denn, bestimmte Daten in einer B2B-Lösung werden verwendet, um einer durch das EU-Recht vorgeschriebenen Informationsanforderung nachzukommen.

Obwohl die Verordnung bereits im April 2020 in Kraft treten wird, soll die Verpflichtung der nationalen Behörden, elektronische Informationen zu akzeptieren, erst im Jahr 2024 gelten. Ein Jahr später, im April 2025, soll es dann zur vollständigen Anwendung der Verordnung, der delegierten und der Durchführungsrechtsakte kommen, die noch bis 2023 durch das Digital Transport and Logistics Forum (DTLF) der Europäischen Kommission erarbeitet werden. Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik ist Mitglied im DTLF und beteilige sich an der Definition technischer Spezifikationen des eFTI-Systems, betonte der Verband. (tb)

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