Brüssel. Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Beihilferegelung zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene genehmigt. Mit der Maßnahme sollen Unternehmen unterstützt werden, die ihre Anlagen an das öffentliche Schienennetz anschließen wollen. Im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deals, mit dem die Europäische Union die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren will, soll die deutsche Maßnahme zu einer Verringerung der Staus auf den Straßen und der CO2-Emissionen beitragen.
Das Programm hat ein jährliches Budget von 40 Millionen Euro und läuft von 2021 bis 2025. Die Maßnahme soll die Entwicklung privater Anschlussbahnen (Gleisanschlüsse) und anderer damit verbundener Infrastruktur zur Förderung des intermodalen Güterverkehrs unterstützten, einschließlich der Umschlaginfrastruktur. Im Rahmen der Regelung sollen Unternehmen für bis zu 50 Prozent der Infrastrukturkosten (und bis zu 80 Prozent für Umschlaginfrastruktur) entschädigt werden.
Die Kommission schreibt auf ihrer Website, dass die Beihilferegelung für die Umwelt und die Mobilität von Vorteil sei, da sie den Schienenverkehr fördere, der weniger umweltschädlich sei als der Straßenverkehr. Gleichzeitig würde die Überlastung der Straßen verringert. Die Kommission stelle zudem fest, dass die Maßnahme verhältnismäßig und notwendig seien, um das angestrebte Ziel zu erreichen, nämlich die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene. Auf dieser Grundlage sei die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehe. (ja)