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EU: IRU begrüßt Beschluss zum Emissionshandel

01.07.2022 10:14 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lkw, Straßengüterverkehr, Straßenverkehr
Die IRU begrüßt die Entscheidung, alle Straßenverkehrsteilnehmer in das System einzubeziehen
© Foto: Armin Weigel/dpa/picture-alliance

Die EU-Umweltminister haben sich auf ein System für den Emissionshandel geeinigt. Die IRU begrüßt den Beschluss, den sie als pragmatisch bezeichnet.

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Die International Road Transport Union (IRU) hat den Beschluss des Rats der EU-Umweltminister für ein Emissionshandelssystem, bei dem Gebäude und Straßen (ETS II) einbezogen werden, begrüßt. Das von den Ministern beschlossene System lasse „Vernunft walten“ und greife „kritische Empfehlungen der Straßenverkehrsbranche“ auf, so die IRU.

„Wir begrüßen die Entscheidung der EU-Umweltminister, alle Straßenverkehrsteilnehmer in den Anwendungsbereich des ETS II einzubeziehen und das Startdatum auf 2028 festzulegen, was realistischer ist als die Version des Parlaments und der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission“, sagte Raluca Marian, IRU EU Advocacy Director, zu der Entscheidung.

Im Gegensatz zum Europäischen Parlament unterstütze der Rat ein allumfassendes ETS, das keinen Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Nutzern mache, was nach Ansicht der IRU „der einzig akzeptable Ansatz“ ist. Ein ETS II, das nur gewerbliche Fahrzeuge einbeziehe, würde ein starkes kontraproduktives Signal an die EU-Bürger und Unternehmen senden, das die wichtige Rolle des öffentlichen Verkehrs, der kollektiven Mobilität und des effizienten Gütertransports bei der Ökologisierung unserer Straßen negiere.

IRU: Vorschlag des Parlaments praktisch undurchsetzbar

Zudem sei eine Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Verkehr an der Zapfsäule in der Praxis kaum durchführbar, was das gesamte System praktisch undurchsetzbar machen würde, so die IRU. Auch den Vorschlag des Rates der Umweltminister, ETS II im Jahr 2028 einzuführen, bezeichnete die IRU als „wesentlich realistischer“ als die Vorschläge aus Kommission und Parlament, selbst wenn ein fester Starttermin im Jahr 2028 „trotzdem nicht ideal“ sei.

Da sowohl die Positionen des Rates als auch des Parlaments als verhandlungsbereit gelten, hoffe man nun aus Sicht des gewerblichen Straßenverkehrssektor, dass sich der pragmatischere Ansatz des Rates bei der nun anstehenden Kompromissfindung durchsetze, so die IRU abschließend. (tb)

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