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EU bewilligt deutsche Staatshilfen für Kombinierten Verkehr

08.11.2022 09:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Finanzspritze Geld Start-up Investment
Private Transportunternehmen und Spedition können bald von einem Förderprogramm über 350 Millionen Euro profitieren
© Foto: Björn Wylezich/AdobeStock.com

Gefördert werden sollen ausschließlich Projekte privater Unternehmen. Transportunternehmen mit staatlicher Beteiligung wie die Deutsche Bahn sind von der Förderung ausgeschlossen.

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Die EU-Kommission hat den Antrag der Bundesregierung bewilligt, den Kombinierten Verkehr (KV) in Deutschland bis Ende 2026 mit bis zu 388,5 Millionen Euro staatlicher Unterstützung zu fördern. Die angefragte Förderung habe das Ziel, den Gütertransport von der Straße auf Schiene und Binnengewässer zu verlagern, was einen Beitrag zu den klimapolitischen Zielen der EU leiste, heißt es in der Begründung der EU-Kommission. Die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung durch die staatliche Unterstützung sieht die EU-Kommission nicht.


Der bewilligte Antrag der Bundesregierung ist bereits die siebte Verlängerung eines erstmals 2002 von der EU-Kommission bewilligten Antrags auf staatliche KV-Förderung durch die Bundesregierung. Zuletzt wurde der Antrag im April 2022 bis Ende September verlängert. Mit den jetzt bewilligten 388,5 Millionen Euro Fördergeldern bis Ende 2026 erreicht die Gesamtsumme der staatlichen KV-Förderung durch diese Maßnahme in Deutschland seit 2002 rund 1,5 Milliarden Euro.



Kombinierter Verkehr in privaten Transportunternehmen

Gefördert werden sollen ausschließlich Projekte privater Unternehmen. Infrastruktur-Projekte stehen im Fokus. Transportunternehmen mit staatlicher Beteiligung wie die Deutsche Bahn sind von der Förderung ausgeschlossen. So legt es die Bundesregierung selbst in ihrem Antrag fest.

Die EU-Kommission bewilligte den Antrag nach eigenen Angaben auch deshalb, weil sie noch bislang ungenutztes Potential für die Nutzung der Gütertransportwege Schiene und Binnengewässer in Deutschland sieht. Die stärkere Nutzung dieser Transportwege mit staatlichen Mitteln zu fördern sei „notwendig und angemessen“, wie es in einer Mitteilung der EU-Kommission heißt.

Mehr Infos dazu gibt es auch auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums.

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