Potsdam/Wiesbaden/Mainz/Kiel. Neben Baden-Württemberg dürfen Lkw-Fahrer auch in Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein trotz der aktuellen Schließung von Gastronomiebetrieben bei Autobahn-Raststätten und Autohöfen vor Ort essen. Darüber informierte am Freitag die Vereinigung deutscher Autohöfe (VEDA). Über die Ausnahme in Baden-Württemberg hatte die VerkehrsRundschau bereits berichtet.
Die Ausnahmeregeln für Berufskraftfahrer seien entsprechend in den einzelnen Corona-Verordnungen der Länder festgehalten, wie die VEDA weiter mitteilte. So heißt es demnach etwa in der zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz: „Geschäftsreisende wie z.B. Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer, die Übernachtungsangebote an Autobahnraststätten und Autohöfen nutzen, können auch vor Ort gastronomisch versorgt werden“.
Appell der VEDA an alle Verkehrsminister
Zuvor hatte die VEDA ein Schreiben an die Verkehrsminister aller Bundesländer gerichtet, in dem sie aufgrund der aktuellen corona-bedingten Schließungen in der Gastronomie eine Sonderurlaubnis für Berufskraftfahrer forderte.
In der Hochzeit der Corona-Krise im Frühjahr durften alle Gastronomien nur ein Essen „To-Go“ anbieten - dies galt laut VEDA auch für die Autohöfe. Um Lkw-Fahrern im jetzigen Teil-Lockdown das Essen in Ruhe vor Ort zu ermöglichen, hatte die Vereinigung an die Landesregierungen appelliert.
In den Bundesländern, die derzeit noch keine Sondererlaubnis erteilt haben, will sich die Vereinigung nach eigenen Angaben weiterhin dafür einsetzen, eine entsprechende Genehmigung für Lkw-Fahrer zu erreichen. (sn)
Michhart