Hamburg/Leipzig. Das juristische Tauziehen um die Elbvertiefung geht in eine letzte Runde. Am Freitag (29.05.) berät das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abermals über die Rechtmäßigkeit der festgestellten Planungen (Az: BVerwG 7 A 1.18). Dabei geht es um die Nachbesserungen, die Bund und Land nach dem Urteil der Leipziger Richter im Februar 2017 beschlossen hatten. Die klagenden Umweltverbände bezweifeln, dass die Eingriffe in die Natur mit den vorgesehenen Maßnahmen wirksam ausgeglichen werden können.
Eine Schlüsselrolle spielt wieder der Schierlings-Wasserfenchel, der weltweit nur in der Tideelbe wächst. Der bis zu zwei Meter hohe Doldenblütler hatte bereits im Hauptverfahren dafür gesorgt, dass die obersten deutschen Verwaltungsrichter die Elbvertiefung zum Teil als rechtswidrig einstuften. Sie hoben jedoch den Baustopp auf und gaben Bund und Land ein paar Hausaufgaben auf, um die Elbvertiefung zu einem rechtmäßigen Bauvorhaben zu machen. Der Schierlings-Wasserfenchel bekam eine zusätzliche Heimstatt in stillgelegten Becken der Wasserwerke, die an Ebbe und Flut angeschlossen werden. Zudem geht es noch um zwei weitere Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in die Natur.
Elbvertiefung seit knapp zwei Jahrzehnten umstritten
„Nach allen Auseinandersetzungen haben wir am Ende eine gute Balance zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen gefunden“, sagt der Hamburger Wirtschaftssenator Michael Westhagemann (parteilos). Künftig müsse es gelingen, solche Planungsprozesse deutlich schneller zu einem Abschluss zu bringen. Die Elbvertiefung beschäftigt die Hamburger Hafenwirtschaft ebenso wie die Umweltschützer seit fast zwei Jahrzehnten. Mittlerweile laufen die Baggerarbeiten auf Hochtouren, ebenso wie begleitende Arbeiten an Land. Im nächsten Jahr soll alles fertig sein.
Politik und Wirtschaft in der Hansestadt betrachten den Ausbau der Fahrrinne als das wichtigste strategische Ausbauprojekt für den Hamburger Hafen. Damit erhöht sich die Kapazität der Elbe als Wasserstraße für Containerriesen und hält den Hafen in der internationalen Schifffahrt im Spiel. Ohne die Elbvertiefung, so die Befürchtung, droht der Abstieg in die zweite Liga.
Umweltverbände halten Projekt für rechtswidrig
Das sehen die Umweltverbände ganz anders. „Der Hafen muss sich ohnehin neu ausrichten“, sagt Manfred Braasch vom BUND. Eine Kurzstudie des HWWI habe gerade ergeben, dass auch in der Zukunft nicht mehr als elf Millionen Standardcontainer (TEU) in Hamburg umgeschlagen werden. Zuletzt waren es gut neun Millionen TEU; in diesem Jahr ist ein deutlicher Rückgang zu erwarten. Die Umweltschützer sind von der Planergänzung nicht überzeugt und halten das gesamte Projekt für rechtswidrig. Sie rechnen sich in Leipzig ernsthafte Chancen aus. „Noch sind die Baggerarbeiten nicht abgeschlossen und erst 25 Prozent der Baggermengen bewegt“, sagt Braasch. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist im Juni zu rechnen. (dpa/sn)