Mannheim. Die Gewerkschaft hat einen Strafantrag gegen die Verantwortlichen der Firma „ERS European Railways“ und „Railway Solution Direkt“ gestellt. Die Unternehmen stehen unter dem Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung sowie des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
„Ein sicherer Betriebsablauf muss oberste Priorität genießen. Dafür setzte sich die EVG, als Interessenvertretung aller Beschäftigten im Eisenbahn-Verkehrsmarkt, immer wieder ein“, betonte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner. Nachdem der Lokführer eine Zwangsbremsung ignoriert und anschließend zwei Haltesignale überfahren habe, dränge sich der Verdacht auf, dass dieser keine ausreichende Streckenkenntnis besaß oder nicht mit den einschlägigen Fahrdienstvorschriften und Sicherheitsbestimmungen vertraut war.
Für die Einhaltung entsprechender Vorschriften sind sowohl das Eisenbahnunternehmen selbst wie auch der Personaldienstleister verantwortlich, der dem besagtem Bahnunternehmen einen Lokführer als Leiharbeiter zur Verfügung gestellt haben soll. „Beide unterliegen besonderen Sorgfaltspflichten und es ist jetzt Aufgabe der Staatsanwaltschaft, zu untersuchen, ob diesen Pflichten entsprochen wurde“, machte der EVG-Vorsitzende deutlich.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft kritisiert schon seit langem das Fehlen einheitlicher Vorschriften bei der Ausbildung von Lokführer und eine viel zu geringe Zahl an Kontrollen. Mit der Strafanzeige wolle die EVG deutlich machen, dass jeder Verstoß gegen bestehende Vorschriften geahndet und schwarze Schafe zur Rechenschaft gezogen werden müssten.
Bei dem Unfall im August waren 35 Menschen verletzt worden, als ein Güterzug einen Eurocity mit 250 Passagieren an Bord rammte und zwei Waggons umkippten. (sno)