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Einigung beim 4. Eisenbahnpaket

23.06.2015 11:19 Uhr
Einigung beim 4. Eisenbahnpaket
Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im EU-Parlament, Michael Cramer (Grüne): „Großer Schritt hin zu einheitlichen, europäischen Standards“
© Foto: Europaparlament

Der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament haben sich auf die technischen Bestimmungen des 4. Eisenbahnpaketes verständigt.

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Brüssel. Der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament haben sich auf die technischen Bestimmungen des 4. Eisenbahnpaketes verständigt. Damit soll die Zulassung von Lokomotiven und Waggons im grenzüberschreitendem Eisenbahnverkehr vereinfacht und „Interoperabilität“ auf europäischer Ebene hergestellt werden. Die endgültige Verabschiedung des Eisenbahnpaketes steht unter dem Vorbehalt, dass sich Rat und Parlament auch über die regulatorischen Teile verständigen.

Nach dem Kompromiss muss „rollendes Material“, das in der ganzen EU eingesetzt wird, von der Europäischen Eisenbahnagentur(ERA) zugelassen werden. Für Gerät, das nur innerhalb eines Mitgliedsstaaten zum Einsatz kommt, können die Hersteller und Betreiber zwischen der Zulassung durch die ERA und der nationalen Zulassung wählen. Die einheitliche Zulassung soll spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Vereinbarung möglich sein. Die Mitgliedsstaaten können die nationale Zulassung in begründeten Fällen noch ein weiteres Jahr verlangen

Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Michael Cramer(Grüne), sprach von einem großen Schritt hin zu einheitlichen, europäischen Standards. „Damit überwinden wir die Zulassung nach 11000 nationalen Regeln, machen den Eisenbahnverkehr billiger und sicherer und schaffen die Grundlagen für ein einheitliches, europäisches Schienenetz.“ Für die Industrie bringe das europäische Zulassungsverfahren mehr Planungssicherheit, unterstrich der Verhandlungsführer der konservativen EVP-Fraktion, Markus Pieper: „Neue Lokomotiven und Zugmaterial müssen nicht länger von den Behörden der 28 Mitgliedsstaaten genehmigt werden.“ Das bedeute, „kürzere Reisezeiten, günstigere Fahrpreise und schnelleren Gütertransport“.

Das Parlament konnte sich allerdings nicht mit der Forderung durchsetzen, die ERA auch mit der Zulassung der Streckentechnik zu betrauen. Für die Einführung des Sicherheitssystems ERTMS bekommt die ERA zwar ein Mitspracherecht, das letzte Wort behalten jedoch die nationalen Eisenbahnbehörden.

Umstritten bleibt, in welchem Umfang die Mitgliedsstaaten ihre nationalen Märkte für den Personenverkehr öffnen und ob der Betrieb von Infrastruktur und Eisenbahnverkehr wirtschaftlich getrennt werden müssen. Luxemburg, das am 1. Juli die Ratspräsidentschaft übernimmt, will versuchen, bis Oktober einen Kompromiss darüber zwischen Ministerrat und Parlament zu finden. (tw)

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