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DSLV fordert Entsenderecht auf Kabotagetransporte zu beschränken

13.10.2017 11:41 Uhr
Fachausschuss Straßengüterverkehr DSLV
Der Fachausschuss Straßengüterverkehr des DSLV verdeutlichte seine Forderungen in Brüssel
© Foto: DSLV

Internationale Transporte sollten laut Verband nicht den unterschiedlichen nationalen Mindestlohngesetzgebungen der EU-Mitgliedstaaten unterworfen werden.

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Berlin/Brüssel. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) fordert, den Anwendungsbereich des europäischen Entsenderechts im Transportsektor allein auf Kabotagebeförderungen zu begrenzen. Zu diesem Ergebnis ist der Fachausschuss Straßengüterverkehr des Verbands bei Beratungen zum EU-Mobilitätspaket während einer Sitzung am 9. und 10. Oktober 2017 in Brüssel gekommen.

Laut DSLV  könnten nur so gleichzeitig die Ziele der EU zur Herstellung eines Binnenmarkts ohne Grenzen einerseits und der Schutz nationaler Transportdienstleister vor ruinösem Wettbewerb durch gebietsfremde Anbieter andererseits erreicht werden.

Entsenderichtlinie adressiert nicht den mobilen Sektor

In Gesprächen mit Vertretern der Europäischen Kommission sowie mit deutschen Abgeordneten sämtlicher Fraktionen des Europäischen Parlaments machte der DSLV deutlich, dass der ursprüngliche Schutzzweck der seit 1996 geltenden EU-Entsenderichtlinie auf die Verbesserung der Sozialstandards ins Ausland entsandter Arbeitnehmer vor allem des Handwerks und des Baugewerbes ziele („stationäre Arbeiten“), nicht aber den „mobilen Sektor“ adressiere.

Sollte der Anwendungsbereich des Entsenderechts nun grundsätzlich auch auf die Transportbranche ausgedehnt werden, müsse zuvor sehr sorgfältig geprüft werden, ob die dem Schutzzweck der Norm zu Grunde liegenden Annahmen für sämtliche internationalen Transportvorgänge tatsächlich auch erfüllt werden, so der Verband.

EU-Kommission bremst den freien Markt

Pauschal nationale Mindestlohnbestimmungen auf gebietsfremde Fahrzeugführer anzuwenden, die sich im Rahmen grenzüberschreitender Beförderungen nur wenige Stunden im Zielland des von ihnen durchgeführten Transports aufhalten, gehe an der ursprünglichen Intention des europäischen Entsenderechts vorbei.

Bei täglichen Linienverkehren zwischen zwei oder mehr Ländern etwa kehrten die Fahrer regelmäßig in ihr Heimatland zurück. Lebenshaltungskosten im Ausland entstünden hier nicht. Arbeitgeber müssten dennoch die Einhaltung der Sozialvorschriften aller befahrenen Länder aufwendig dokumentieren. „Mit ihrem Regelungsvorschlag webt die Kommission insofern weiterhin selbst am europäischen Mindestlohnflickenteppich, anstatt ihn aufzulösen“, so die Kritik des DSLV. Die Kommission werde selbst zur Bremse des freien Binnenmarkts.

Mindestlohnvorschriften nur für Kabotagefahrten

Angesichts des wachsenden europaweiten Fahrermangels verringerten sich die Lohnunterschiede zwischen den Ländern zunehmend, so der DSLV weiter. Das politische Ziel Brüssels, Sozialstandards zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Ländern abzubauen, werde angesichts der jüngsten Lohnentwicklungen im Fahrerbereich obsolet.

Regelungsbedarf sieht der DSLV deshalb lediglich für Kabotagebeförderungen. Hier fordert der Verband nach eigenen Angaben strengere Regeln als die EU-Kommission vorschlägt. So sollten nach Willen des DSLV nationale Mindestlohnvorschriften bereits ab dem ersten Tag für jeden innerstaatlichen Transport gelten. Dabei müsse die Einhaltung streng kontrolliert werden. (jt)

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