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Diesel-Fahrverbote: Umwelthilfe will Zwangsgeld erzwingen

26.02.2021 16:58 Uhr
Diesel-Fahrverbot, Stuttgart, Schild
Die DUH wirft der Landesregierung vor, zu lasche Diesel-Fahrverbote für Stuttgart verhängt zu haben
© Foto: Marijan Murat/dpa/picture-alliance

Laut der Deutschen Umwelthilfe sind die Stickoxid-Werten in Stuttgart zumindest punktuell weiter zu hoch, weshalb sie erneut ein Zwangsgeld gegen das Land beantragt hat.

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Stuttgart. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Zusammenhang mit zumindest punktuell weiter zu hohen Stickoxid-Grenzwerten in Stuttgart erneut ein Zwangsgeld von 25.000 Euro gegen das Land Baden-Württemberg beantragt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte am Freitag, 26. Februar, auf Anfrage, ein solcher Antrag sei eingegangen. Im Kern wirft die Umweltschutzorganisation der grün-schwarzen Landesregierung vor, zu lasche Diesel-Fahrverbote für die Landeshauptstadt verhängt zu haben und bei ihrer Kommunikation obendrein einzelne Messergebnisse für Stickstoffdioxid, die über den Grenzwerten lägen, außen vor zu lassen. Das Landesverkehrsministerium wies diese Vorwürfe im Grundsatz zurück. Man sei auf einem guten Weg und habe nicht einzelne Messstationen, sondern „die Luftschadstoffbelastung als Ganzes“ im Blick, sagte ein Ministeriumssprecher.

Hintergrund der Debatte ist, ob die zurzeit in Stuttgart geltenden Diesel-Fahrverbote ausreichend sind oder ausgeweitet werden müssen. Die Landesregierung hatte zum 1. Juli Fahrverbote für viele Euro 5-Diesel in der Landeshauptstadt eingeführt, nachdem der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof zuvor die Zahlung eines ersten von der Umwelthilfe beantragten Zwangsgeldes in Höhe von 25.000 Euro in zweiter Instanz bestätigt hatte. (dpa)

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KOMMENTARE


Jürgen Schwager

28.02.2021 - 17:21 Uhr

Was vielleicht manche Leser nicht wissen: Die von der DUH angeführten NO2-Messwerte wurden in der Sperrzone des einzigen Euro-5-Diesel-Fahrverbots Europas gemessen. Die Zone ist entgegen ihres offiziellen Namens "kleine Umweltzone" nicht klein: Sie besteht aus acht Stadtbezirken, es wohnen ca. 300 000 Menschen der Stadt Stuttgart (600 000 Einwohner) darin. Sie dürfen ihr nicht sehr altes Dieselfahrzeug mit Euro-5-Motor nicht mehr in der Sperrzone parken. Auch die LKW Euro V haben ein Problem: Sie können aus den Industriegebieten im Stuttgarter Süden und in den Kreisen Rems-Murr und Esslingen nicht mehr auf der Bundestraße B10 auf die A81 Richtung Heilbronn fahren. Die an den Umfahrungsstrecken liegenden Dörfer freuen sich über den Zusatzverkehr. Wer sich für die Mängel der regierungsamtlichen Begründung des Fahrverbots interessiert, kann auf meiner Homepage www.fahrverbot-info.de und nächste Woche in meiner Kolumne bei Focus-online nachlesen. Die Finger einer Hand reichen nicht zur Aufzählung der Mängel! Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schwager


Hartmut Schaefer-Standhaft

04.03.2021 - 00:23 Uhr

Warum werden immer nur Daten vor einem Fahrverbot veröffentlicht? Wo können Ergebnisse nach einem Fahrverbot eingesehen werden. Verbessern sich die Werte nach einem Fahrverbot wirklich oder bleiben sie auf einem ähnlich hohen Niveau? Wenn dass der Fall ist, muss davon ausgegangen werden, dass nicht die Diesel Schuld sind und ein Fahrverbot als nicht zielführend gelten muss. In dem Fall sollte auch ein Fahrverbot aufgehoben werden.


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