Stuttgart. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Zusammenhang mit zumindest punktuell weiter zu hohen Stickoxid-Grenzwerten in Stuttgart erneut ein Zwangsgeld von 25.000 Euro gegen das Land Baden-Württemberg beantragt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte am Freitag, 26. Februar, auf Anfrage, ein solcher Antrag sei eingegangen. Im Kern wirft die Umweltschutzorganisation der grün-schwarzen Landesregierung vor, zu lasche Diesel-Fahrverbote für die Landeshauptstadt verhängt zu haben und bei ihrer Kommunikation obendrein einzelne Messergebnisse für Stickstoffdioxid, die über den Grenzwerten lägen, außen vor zu lassen. Das Landesverkehrsministerium wies diese Vorwürfe im Grundsatz zurück. Man sei auf einem guten Weg und habe nicht einzelne Messstationen, sondern „die Luftschadstoffbelastung als Ganzes“ im Blick, sagte ein Ministeriumssprecher.
Hintergrund der Debatte ist, ob die zurzeit in Stuttgart geltenden Diesel-Fahrverbote ausreichend sind oder ausgeweitet werden müssen. Die Landesregierung hatte zum 1. Juli Fahrverbote für viele Euro 5-Diesel in der Landeshauptstadt eingeführt, nachdem der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof zuvor die Zahlung eines ersten von der Umwelthilfe beantragten Zwangsgeldes in Höhe von 25.000 Euro in zweiter Instanz bestätigt hatte. (dpa)
Hartmut Schaefer-Standhaft