Berlin. Das Umsatzsteuer-Privileg der Deutschen Post soll abgeschafft werden. Der Bundestag billigte am Freitag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach flächendeckende Postdienstleister künftig ebenso von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden wie die Deutsche Post. Damit soll das deutsche Steuerrecht an europäische Vorgaben angepasst werden. Die nun verabschiedete Gesetzesnovelle sieht vor, dass Postdienstleistungen zur Deckung des typisches Bedarfs privater Haushalte umsatzsteuerfrei bleiben sollen; alle übrigen Postdienstleistungen, insbesondere also Geschäfts- und Massenpost, unterliegen künftig der Umsatzsteuer. Von der Umsatzsteuer ausgenommen werden dem Entwurf zufolge Briefsendungen bis 2000 Gramm, Pakete bis zehn Kilogramm sowie Einschreiben und Wertsendungen. Die Unternehmen müssen ihre Postdienstleistungen dabei ständig und flächendeckend anbieten, also sogenannte Post-Universaldienstleistungen offerieren. Für alle anderen Leistungen fällt künftig Umsatzsteuer an. Union und FPD folgten damit einer Beschlussvorlage des Finanzausschusses, der das Gesetzesvorhaben bereits am Mittwoch mit der Mehrheit der Regierungskoalition gebilligt hatte. Die Bundesregierung schließt Preiserhöhungen durch das neue Gesetz nicht aus. Bei einem Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung seien "Preissteigerungen für Letztverbraucher" nicht auszuschließen, heißt es im Gesetzesentwurf. Keine Preiserhöhungen als Folge der Gesetzesänderung erwartet dagegen Gunnar Uldall. Der Präsident des Bundesverbandes Internationaler Express- und Kurierdienste (Biek) betonte: „Die Neuregelung wird zu mehr Konkurrenz bei den Postdienstleistungen führen.“ Uldall weiter: „Auch wenn mit der Neuregelung keine völlige Gleichstellung aller Anbieter von Postdienstleistungen erreicht wird, so handelt es sich doch um eine wesentliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation zum Wohl des Postwesens in Deutschland.“ Auch der Lobbyverband Post-Kunden-Forum begrüßte die heutige Entscheidung. Damit werde das eindeutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes endlich in nationales Recht umgesetzt. Bereits im April vergangenen Jahres hatten die EuGH-Richter entschieden, dass eine einseitige Steuerbefreiung nur eines Marktteilnehmers rechtswidrig sei. Die Neuregelung der Umsatzsteuerbehandlung von Postdienstleistungen sollten spätestens zur Jahresmitte 2010 in Kraft treten. „Längere Übergangsfristen sind sachlich nicht zu rechtfertigen und verzögern den Wettbewerb im Postmarkt nur unnötig zu Lasten der Verbraucher“, sagte Elmar Müller, Vorsitzender des Post-Kunden-Forums. (sb)
Deutsche Post verliert Umsatzsteuer-Privileg
Bundestag gleicht Steuerrecht an EU-Vorgaben an: Geschäfts- und Massenpost unterliegt künftig der Mehrwertsteuerpflicht