Hannover. Das türkische Innenministerium hat die Einreisebestimmungen für Lkw-Fahrer etwas gelockert. Das geht aus einer Mitteilung des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe Niedersachsen hervor. Bisher mussten sich alle Fahrer zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie bei der Einreise auf türkisches Territorium durchgängig einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Nun werden alle Lkw-Fahrer einem Gesundheitscheck unterzogen und anschließend wird entschieden, wie es weitergeht. Je nach dessen Ergebnis werde wie folgt vorgegangen:
Fahrer zeigt Symptome einer Erkrankung an Covid-19:
- In diesem Fall werden türkische Fahrer an geeignete Orte gebracht, wo sie einer Quarantäne unterzogen und behandelt werden.
- Nichttürkischen Fahrern mit Covid-19-Symptomen wird die Einreise auf türkisches Gebiet verweigert.
Fahrer zeigt keine Symptome einer Erkrankung an Covid-19:
- In diesem Fall wird türkischen Fahrern das Verbringen der 14-tägigen Quarantäne in ihren Wohnungen gestattet. Anders als bisher können sie jedoch das Land vor Ablauf der Quarantänefrist verlassen, um erneut internationale gewerbliche Transporte durchzuführen. Fahrer, die innerhalb der 14-Tagesfrist keine neuen internationalen Verkehre durchführen, müssen die Quarantäne dagegen in ihrer Wohnung zu Ende führen.
- Nichttürkische Fahrer ohne Covid-19-Symptome können in die Türkei einreisen, ohne einer Quarantäne unterworfen zu werden, sofern sie sich dazu verpflichten, die Türkei innerhalb von 72 Stunden wieder zu verlassen und im Fall des Auftretens von Symptomen einer Atemwegserkrankung sofort die nächstliegende Gesundheitseinrichtung aufzusuchen. Die zuständigen Zollverwaltungen können diese 72-Stunden-Frist um bis zu 24 Stunden verlängern, falls Wetter, Straßenzustand oder die Arbeitsbelastung der Zollverwaltung dies erforderlich machen.
Weitere Maßnahmen des Landes
Nichttürkische Fahrer würden zudem darauf hingewiesen, dass sie in allen Situationen potentieller Kontakte zu Mitmenschen Masken tragen müssen, auch an den Autobahnraststätten innerhalb des Landes. Zu diesem Zweck müssen Fahrer eine ausreichende Anzahl an Masken mitführen, dazu Handdesinfektionsmittel und genügend Nahrungsmittel, um es an Bord des Lkw aushalten zu können. Wenn erforderlich, kann eine Eskortenpflicht auferlegt werden. Einreisende Fahrzeuge werden desinfiziert. (ja)