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Corona-Krise: Regierung sieht keine Liquiditätsengpässe bei Seehäfen

24.06.2020 16:04 Uhr
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Die Regierung hat mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der Corona-Krise für die Schifffahrt abzufedern (Symbolbild)
© Foto: dpa/picture alliance/Axel Heimken

Aktuell sieht die Bundesregierung für Seehäfen keine Gefahr, ihre Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht zu erfüllen. Allerdings hat die Regierung auch mehrere Maßnahmen getroffen, um die Corona-Auswirkungen auf die Schifffahrt abzufedern.

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Berlin. Der Bundesregierung sind eigenen Angaben zufolge keine Liquiditätsengpässe der deutschen Seehäfen bekannt. Die Hafenwirtschaftsunternehmen seien unterschiedlich durch die Pandemie betroffen, heißt es in einer Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion, über die „Heute im Bundestag“ berichtet. Die für die Häfen zuständigen norddeutschen Länder hätten unterschiedliche Regelungen getroffen, um Unternehmen der Hafenwirtschaft zu unterstützen. Die ersten Quartalszahlen der deutschen Seehäfen zeigten einen Rückgang im Containerumschlag bei bestimmten Gütern an, schreibt die Regierung. Der Umschlag beispielsweise von Getreide sei hingegen gestiegen.

Regierungs-Maßnahmen, um Corona-Auswirkungen auf die Schifffahrt zu reduzieren

Zur Beantwortung der Frage, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um die Auswirkungen der Corona-Krise für die Schifffahrt abzufedern, heißt es in der Antwort: Um die See- und Binnenschifffahrt zu entlasten, sei unter anderem die Gültigkeit von deutschen Seeleutezeugnissen (Befähigungszeugnisse, Befähigungsnachweise, Schriftliche Nachweise) um bis zu sechs Monate verlängert worden. Reguläre Hafenstaatkontrollen und flaggenstaatliche Besichtigungen würden vorerst ausgesetzt. Seeleute dürften zudem „mit ihrer eigenen Zustimmung“ ausnahmsweise länger als zwölf Monate an Bord bleiben.

Weiter schreibt „Heute im Bundestag“, im Bereich der Binnenschifffahrt habe die Bundesregierung durch Erlass angeordnet, dass bestimmte Abweichungen von der Mindestbesatzung nicht als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Gleiches gelte, wenn Fahrtauglichkeits-, Eichbescheinigungen, Patente und andere Zeugnisse aufgrund der Pandemie nicht verlängert werden können. Deutschland habe die Empfehlungen der Europäischen Kommission bezüglich der Freizügigkeit von Arbeitskräften in der See- und Binnenschifffahrt umgesetzt und entsprechende Erleichterungen für Transportpersonal bei der Einreise nach Deutschland in Kraft gesetzt, heißt es in der Vorlage. Das Ab- und Anmustern von Seeleuten und der Besatzungswechsel auf Binnenschiffen seien möglich. Dies stelle die Funktionsfähigkeit des Seeverkehrs und der Binnenschifffahrt sicher. Im Übrigen stünden der Schifffahrt alle Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen zur Verfügung, wie Kurzarbeitergeld, Soforthilfen und KfW-Kredite. (ja)

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