Berlin/Stuttgart/Magdeburg. Auch in Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg gilt nach aktuellen Informationen des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) bereits seit 14. Dezember eine Ausnahmeregelung für das Sonn- und Feiertagsfahrverbot beim Transport von Corona-Impfstoffen.
Damit dürfen Lkw, die die wertvolle Ware transportieren, nun in insgesamt fünf Bundesländern auch an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hessen hatten sich schon früher für diesen Schritt entschieden.
Auch Berlin will nachziehen. „Die Senatsverwaltung für Verkehr und Umwelt wird kurzfristig eine Ausnahmeregelung für das Sonn- und Feiertagsfahrverbot erlassen, so dass der Transport von Impfstoffen im Land Berlin auch mit schweren Lkw zu allen Zeiten möglich wird“, teilte ein Sprecher der Verkehrsverwaltung am Mittwoch auf dpa-Anfrage mit.
Wie das BAG informiert, gilt die Ausnahmeregelung in allen genannten Bundesländern bis 30. Juni 2021. Generell gilt in Deutschland, dass Lastwagen über 7,5 Tonnen an Sonn- und Feiertagen von 0.00 bis 22.00 Uhr nicht fahren dürfen. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel für den Transport von frischen Lebensmitteln. (dpa/sn)