Berlin. Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) sieht die Unternehmen im deutschen Straßengüterverkehr aufgrund der kommenden höheren Klimaschutz-Abgaben stark belastet. Daher fordert der Verband jetzt die Aufnahme des Güterverkehrssektors in die Kompensationsregelung der geplanten sogenannten Carbon-Leakage-Verordnung. So soll die grenzüberschreitende Wettbewerbsfähigkeit betroffener Firmen in Deutschland gesichert werden.
Ab 2021: CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne
Hintergrund: Bundestag und Bundesrat haben am 8. und 9. Oktober 2020 eine Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) beschlossen. Damit startet ab 2021 der nationale Emissionshandel nun mit einem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne - auch für Ausstöße im Verkehr.
Für den Beitrag der Logistik zur Erreichung der Klimaziele sei vor allem ein grundlegender Wandel in der Fahrzeug- und Antriebstechnologie sowie in der Bereitstellung postfossiler Energien Voraussetzung, so der DSLV. Die Förderimpulse der Bundesregierung hätten bislang jedoch nicht für die erforderlichen Technologiesprünge bei schweren Nutzfahrzeugen gesorgt.
Keine großen Fortschritte bei nachhaltigen Antriebstechnologien für Lkw
„Das Ringen der Herstellerindustrie und der Energieanbieter um zukünftige Marktanteile hat der Logistikbranche bislang eine verbindliche Perspektive auf die Antriebstechnologien der Zukunft verbaut“, kritisierte DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. Neben dem gasbetriebenem CNG/LNG-Lkw seien marktreife und flächendeckende Alternativen zum dieselbetriebenen schweren Lkw in den nächsten fünf Jahre eher nicht zu erwarten.
Mit dem Inkrafttreten des BEHG zum 1. Januar 2021 komme nun eine zusätzliche Kostenbelastung für den Straßengüterverkehr, die nicht spürbar zum international vereinbarten Klimaschutz beitragen könne. Stattdessen würden der Wirtschaft Investitionsrücklagen für die zukünftige Anschaffung alternativer Antriebe entzogen, bemängelt der DSLV. „Es fehlen heute schlichtweg die Alternativen, um dem zusätzlichen Kostendruck auszuweichen“, sagte Huster.
Zusatzbelastung durch anstehende CO2-Komponente bei Lkw-Maut
Weiter gibt der Verband zu bedenken, dass sich die Belastungen der Branche im Rahmen der Revision der Eurovignetten-Richtlinie durch die anstehende Einführung einer CO2-Komponente für die Lkw-Maut noch potenzieren würden. Um Doppelbelastungen zu vermeiden, fordern die Interessenvertreter daher, die Aufnahme des Güterverkehrssektors in die Kompensationsregelung der geplanten Carbon-Leakage-Verordnung. So soll die grenzüberschreitende Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen aufrechterhalten werden.
Mit der Carbon-Leakage-Verordnung will die Bundesregierung verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion ins Ausland verlagern. Sie können einen finanziellen Ausgleich beantragen, wenn ihnen durch die CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Dafür werden die betroffenen Firmen verpflichtet, unter anderem Maßnahmen zur Verringerung ihrer CO2-Emissionen umzusetzen, wie die EnergieAgentur.NRW berichtet.
Nationales Emissionshandels-System benachteiligt deutsche Spediteure
Das auf Deutschland begrenzte Emissionshandels-System werde sonst bestehende Wettbewerbsnachteile deutscher Speditionen mit eigenen Lkw-Flotten eher verstärken, befürchtet der DSLV. Nachteile würden sich heute bereits durch national unterschiedliche Energiesteuersätze und damit unterschiedliche Dieselpreise an den Tankstellen der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten ergeben. „Vor allem mit der Aufnahme des Verkehrssektors in das europäische Emissionshandelssystem hätten Verzerrungen im internationalen Wettbewerb von vornherein abgemildert werden können“, so Huster. (sn)