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China verliert WTO-Berufungsverfahren im Stahlrohr-Zollstreit

15.10.2015 09:41 Uhr
China verliert WTO-Berufungsverfahren im Stahlrohr-Zollstreit
Stahlrohre sind Hightech - hier die Rohre für die rund 1200 Kilometer lange Ostsee-Gaspipeline
© Foto: Picture Alliance/Stefan Sauer

China muss seine Zölle auf nahtlose Hochleistungsstahlrohre aus der EU und Japan zurücknehmen. Das entschied die Welthandelsorganisation in einem Berufungsverfahren.

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Genf. China hat im Streit mit der EU und Japan um seine Antidumpingzölle auf besonders hochwertige Edelstahlrohre ein Berufungsverfahren bei der Welthandelsorganisation (WTO) verloren. Das geht aus der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung der Berufungskammer des WTO-Schiedsgerichts hervor. Das Gremium bekräftigte ein entsprechendes Urteil vom Februar. Es gab nun der EU und Japan auch noch in einigen Punkten des Streits Recht, in denen die erste Schiedsinstanz noch zugunsten Chinas entschieden hatte.

Brüssel und Tokio hatten im Dezember 2012 bei der WTO Beschwerde über von China verhängte Zölle auf nahtlose Hochleistungsstahlrohre eingereicht. Diese Spezialrohre, die unter anderem die Salzgitter AG sowie Nippon Steel herstellen, werden in Kraftwerken verwendet. China hatte die Zölle als Antidumping-Maßnahme dargestellt.

Der Umfang der aus der EU nach China exportierten Spezialrohre war dadurch laut EU-Kommission von 90 auf weniger als 20 Millionen Euro gefallen. Die EU kritisierte die Strafzölle als illegale Vergeltung für reale Antidumpingmaßnahmen gegen Stahlrohre aus China. Die WTO folgte dieser Argumentation und forderte Peking auf, die Zölle zurückzunehmen. Dagegen hatte China Berufung eingelegt. (dpa)

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