Berlin/Leipzig. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, macht sich für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr am neuen Flughafen in Berlin-Schönefeld stark. Was die Starts und Landungen angeht, so hält er „grundsätzlich andere Routen" als die im jüngsten Vorschlag der Flugsicherung für schwierig zu verwirklichen. Die Diskussion hatte sich zuletzt an geplanten Abflügen über den Müggelsee in 1150 Metern Höhe entzündet. Etwa 2000 Menschen demonstrierten am Montagabend in Friedrichshagen gegen die Müggelsee-Route.
Flasbarth kündigte in der Berliner Morgenpost (Dienstag) an, dass das Umweltbundesamt die von der Deutschen Flugsicherung (DFS) geplanten Flugrouten drei Monate lang hinsichtlich ihrer Lärmbelastung prüfen werde. Dabei gehe es darum, den Lärm für möglichst viele Menschen zu reduzieren. Sein Amt werde prüfen, wo Berliner und Brandenburger am stärksten belastet und nicht tolerierbarem Lärm ausgesetzt seien.
Flasbarth zeigte sich davon überzeugt, dass die Überlegungen seines Amtes auch berücksichtigt würden. Anfang 2012 legt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die Routen fest. Der Flughafen Berlin Brandenburg soll dann am 3. Juni 2012 in Betrieb gehen.
Ein Nachtflugverbot empfehle sein Amt für alle städtischen und stadtnahen Flughäfen, sagte Flasbarth. „Ich fände es wirklich schwer verständlich, wenn es bei der geplanten Nachtflugregelung am künftigen Flughafen BER bliebe - mit Flugverkehr auch in der Zeit von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr", sagte Flasbarth.
Die Klagen von Umlandgemeinden gegen die geplante Nachtflugregelung werden am 20. und 21. September vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mündlich verhandelt. Das teilte das Gericht am Dienstag offiziell mit. Der Termin der Urteilsverkündung werde am zweiten Tag der Verhandlungen bekanntgegeben.
Die Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf haben gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zur Nachtflugregelung geklagt. Sie halten ihn für rechtswidrig. Der Flughafenbetreiber habe den Bedarf für Flüge in Randzeiten nicht nachgewiesen. Es sei nicht ausreichend zwischen den wirtschaftlichen Interessen und dem Gesundheitsinteresse der Bürger abgewogen worden.
Die jetzige Nachtflugregelung sieht vor, dass es lediglich zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens keine Starts und Landungen geben darf. Ausnahmen sollen für Postflugzeuge, Regierungsmaschinen und in Notfällen auch für Linienflieger gelten. (dpa)
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