-- Anzeige --

CEMT-Genehmigungen: Verkehrsminister wollen fairen Wettbewerb

08.07.2016 17:29 Uhr
CEMT-Genehmigungen: Verkehrsminister wollen fairen Wettbewerb
Die Fuhrunternehmen aus allen CEMT-Mitgliedsstaaten sollen sich ab 2018 an einheitliche Sozial- und Qualifikations-Standards halten
© Foto: Picture Alliance/AP Photo/Darko Vojinovic

Bis 2018 müssen alle 43 CEMT-Mitgliedstaaten eine sogenannte Qualitätscharta in ihr nationales Recht überführen, um wie bisher die Beförderungs-Berechtigungen zu erhalten.

-- Anzeige --

Köln. Bis 2018 müssen alle 43 Mitgliedstaaten der Europäischen Verkehrsministerkonferenz (CEMT) eine 2015 in Leipzig verabschiedete Qualitätscharta in ihr nationales Recht überführen, um weiterhin CEMT-Genehmigungen wie bisher zu erhalten. CEMT-Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Straßengüterverkehr, bei denen Be- und Entladeort in zwei verschiedenen CEMT-Mitgliedstaaten. Dies soll zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr des sogenannten CEMT-Raums beitragen.

Vorgesehen ist nach Angaben des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) die Angleichung des Rechtsrahmens im Bereich des Berufszugangs sowie der Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der Berufskraftfahrerqualifikation bei Beförderungen mit CEMT-Genehmigungen. Hierfür wurden der Behörde zufolge im Wesentlichen die Regelungen der in diesem Bereich bereits bestehenden europarechtlichen Rechtsakte in die Qualitätscharta übernommen, sodass diese künftig auch für CEMT-Mitgliedstaaten gelten, die nicht zur Europäischen Union gehören (zum Beispiel Albanien, Russland, Schweiz, Serbien oder Türkei).

Wie die Kontingente an CEMT-Genehmigungen künftig entsprechend der neuen Regel aufgeteilt werden, wird derzeit noch diskutiert. Eine Änderung der CEMT-Erteilungsrichtlinie ist laut dem BAG zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich, da die für 2016 geltende Kontingentsaufteilung auch für das nächste Jahr gelten soll. Für Deutschland ist der Umsetzungsaufwand sehr gering, da die einschlägigen Regelungen bereits durch die geltenden EU-Vorschriften beziehungsweise durch die bereits erfolgte Umsetzung von Unionsrechts in nationales Recht bei uns Anwendung finden. (ag)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Landverkehr

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.