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Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Elbvertiefung

08.07.2014 10:54 Uhr
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Elbvertiefung
Hamburg möchte die Elbe für Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Meter befahrbar machen
© Foto: Picture Alliance/dpa/Christian Charisius

Seit gut zwei Jahren laufen Klagen von Umweltschützern gegen die umstrittene Elbvertiefung. Ein kompliziertes und aufwendiges Verfahren. Nun rückt eine Entscheidung näher.

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Leipzig/Hamburg. Die umstrittene Elbvertiefung steht vom 15. Juli an beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand. Die Umweltverbände BUND und Nabu haben Klage gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zur Ausbaggerung der Unter- und Außenelbe eingereicht. Sie fürchten, dass eine weitere Vertiefung der Elbe das Ökosystem des Flusses zum Kippen bringen könnte.

Hamburg möchte die Elbe unabhängig von Ebbe und Flut für Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Meter befahrbar machen. Bei Flut sollen sogar Container-Riesen mit einem Tiefgang von 14,50 in den Hamburger Hafen ein- und auslaufen können. Wegen des Trends zu immer größeren Frachtschiffen ist die Elbe in der Vergangenheit bereits mehrmals vertieft worden.

Sechs Tage für die mündliche Verhandlung

Das Bundesverwaltungsgericht hat bis zum 24. Juli sechs Tage für die mündliche Verhandlung anberaumt. Wann das Urteil gesprochen wird, ist noch offen. In der Regel setzt der Senat am letzten Verhandlungstag einen Termin zur Urteilsverkündung fest.

Die Leipziger Richter sind in erster und letzter Instanz für die Klagen (Az.: BVerwG 7 A 14.12 und BVerwG 7 A 15.12) zuständig. Es handele sich um ein sehr umfangreiches Verfahren mit einer Vielzahl komplizierter wasser- und naturschutzrechtlicher Fragen, sagte Gerichtssprecher Werner Neumann. Allein der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2012 umfasse rund 2600 Seiten. Sämtliche Akten zur Elbvertiefung füllten einen kompletten Raum.

Im Oktober 2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht einen vorläufigen Baustopp verhängt. Der 7. Senat gab damals einem Eilantrag der Umweltverbände statt. Ein Fingerzeig für einen Erfolg oder Misserfolg der Klagen ist das jedoch nicht. Der Ausgang des Rechtsstreits in der Hauptsache sei offen, sagte Neumann.

Auch noch nicht endgültig vom Tisch ist die Möglichkeit, dass die Bundesverwaltungsrichter das Verfahren an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten. Ein ähnliches Verfahren zur Weservertiefung hatten sie mit Fragen zur Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie nach Luxemburg weitergereicht. Die Hamburger ergänzten daraufhin ihre Planungen zur Elbvertiefung. Ob das ausreicht, muss die mündliche Verhandlung ergeben. „Eine Vorlage ist eine Entscheidungsvariante, die weiter im Spiel ist”, sagte Neumann. (dpa)

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