Leipzig/Hamburg. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die geplante Elbvertiefung vorläufig gestoppt. Es habe dem Eilantrag von Natur- und Umweltschutzvereinigungen (Nabu und BUND) gegen den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord stattgegeben. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Leipzig mit. Die Unter- und Außenelbe sollte für Containerschiffe mit einem Tiefgang von 14,5 Metern ausgebaggert werden. Nach Ansicht der Kläger verstößt eine Elbvertiefung gegen Vorschriften des Gewässer-, Gebiets- und Artenschutzrechts.
Beschluss noch keine Vorentscheidung
Abgesehen von Maßnahmen zur Ufersicherung und zur Baufeldräumung dürfe vorerst nicht mit weiteren Arbeiten begonnen werden, entschied das Gericht (BVerwG 7 VR 7.12). Das Bundesgericht hat nach eigenen Angaben zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Schutz von Flora und Fauna abgewogen. Der Beschluss bedeutet nach Angaben des Gerichts noch keine Vorentscheidung über den Ausgang des Hauptsacheverfahrens. Einen Termin dafür gebe es noch nicht und sei auch noch nicht absehbar, sagte eine Gerichtssprecherin in Leipzig. Eine solche Verfahrenseröffnung kann sich bis zu eineinhalb Jahren hinziehen. Trotz des öffentlichen Interesses an einem zügigen Baubeginn sei es vordringlich, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern, die auch in der EU geschützte Belange des Gemeinwohls beeinträchtigen könnten, erklärte das Gericht.
Bundesverkehrsminister bestürzt über Entscheidung
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zeigte sich in einer ersten Reaktion bestürzt: „Eine katastrophale Entscheidung für den Logistikstandort Deutschland. Manchmal wissen die Richter nicht was sie tun“, sagte Ramsauer am Rande des Deutschen Logistik-Kongresses in Berlin. Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) rechnet trotz des vorläufigen Stopps der geplanten Elbvertiefung mit der Durchführung des Großprojekts. Er sei weiter von einem positiven Ausgang des Hauptverfahrens überzeugt, sagte Horch am Mittwoch auf der Indienreise einer Hamburger Delegation um Bürgermeister Olaf Scholz (SPD). Er sei weiter optimistisch, „dass wir trotz dieses Eilentscheids nicht zu langjährigen Verzögerungen kommen“, sagte Horch. Die Grünen-Verkehrspolitikerin Valerie Wilms äußerte Verständnis für die Gerichtsentscheidung: „Der jetzige Stopp der Elbvertiefung ist folgerichtig. Zum Glück sind die Zeiten vorbei, in denen solche Megaprojekte mit der Brechstange durchgesetzt werden konnten“, heißt es in einer Mitteilung. (dpa/ak/diwi)
Heinz S.