Brüssel. Im Streit um die deutschen Grenzkontrollen in der Corona-Krise weist die Bundesregierung die Kritik der EU-Kommission entschieden zurück. „Im Interesse des Schutzes der Gesundheit“ müsse man an den getroffenen Maßnahmen festhalten, heißt es in einem Schreiben des deutschen EU-Botschafters Michael Clauß an die Brüsseler Behörde. Sie seien verhältnismäßig, da sie auf das Mindestmaß beschränkt seien und Ausnahmen vorsähen. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Personen- und Warenverkehrs werde vermieden.
In dem Schreiben macht Clauß deutlich, dass die deutschen Regeln seiner Meinung nach in Einklang mit EU-Recht stünden. Die EU-Kommission zweifelt daran und hatte Deutschland vergangene Woche in einem Beschwerdebrief zu Lockerungen aufgefordert, weil mehrere Vorgaben unverhältnismäßig oder unbegründet seien. Auch fünf weitere Staaten wie Belgien und Schweden wurden von der Kommission wegen ihrer Grenzmaßnahmen angeschrieben.
Güter- und Warenverkehr soll möglichst uneingeschränkt möglich bleiben
Grundlage der Bedenken aus Brüssel ist, dass die EU-Staaten sich vor einigen Wochen auf gemeinsame Empfehlungen für das Reisen innerhalb der EU geeinigt hatten. Botschafter Clauß nennt dies einen „guten Mindeststandard, von dem jedoch im Einzelfall zum Schutz der Gesundheit abgewichen werden können muss“. Die epidemiologische Lage in Deutschland und der EU sei sehr ernst. Grenzkontrollen seien vor allem dann nötig, wenn in „Nachbarregionen mit extrem hohen Inzidenzzahlen weniger starke Schutzmaßnahmen ergriffen werden“.
Clauß betont, dass der grenzüberschreitende Güter- und Warenverkehr „möglichst uneingeschränkt möglich bleibt“. Es habe nur „anfängliche Verkehrsbeeinträchtigungen“ gegeben und dann sei es schnell gelungen, zu einem „ausbalancierten Verfahren zu gelangen, ohne dass damit eine erhebliche Störung des Binnenmarkts einhergeht“. Zudem weist der Botschafter darauf hin, dass die deutschen Ausnahmen für bestimmte Gruppen von Grenzpendler gälten. Noch mehr Ausnahmen seien aus epidemiologischer Sicht nicht vertretbar. Andere Kritikpunkte der EU-Kommission wie die erforderliche Sprache von Coronatests weist Clauß ebenfalls zurück. Hingegen äußert er sich nicht dazu, warum für Beschäftigte des Transportwesens kein Schnelltest ausreicht. (dpa)