Berlin/Offenburg/Weil am Rhein/Konstanz. Die Bundesregierung hat Orte festgelegt, an denen ein Grenzübertritt aus der Schweiz, Frankreich, Österreich, Luxemburg und Dänemark noch möglich sein soll. Alle weiteren Grenzübergänge sollen dagegen von diesem Freitag an wegen der Corona-Krise geschlossen bleiben. Die Liste ist auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums zu finden.
Frankreich betreffend sind noch unter anderem folgende Grenzübergangsstellen offen: Altenheim-Pflimlin-Brücke, Europabrücke Kehl, Rheinau-Freistett, Iffezheim, Weil am Rhein Palmrainbrücke, Neuenburg am Rhein Autobahn und Breisach.
Die Schweiz betreffend nennt das Dokument unter anderem folgende Grenzübergangsstellen: Konstanz-Autobahn - Kreuzlingen Autobahn, Bietingen – Thayngen, Singen Bahnhof, Weil am Rhein – BAB Basel, Rheinfelden – Warmbach, Rheinfelden – Rheinfelden oder Bad Säckingen-Stein.
Das Ministerium rief am Donnerstag alle Reisenden mit dringendem Grund auf, sich vorab zu informieren, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. In wichtigen Ausnahmefällen – etwa bei langen Staus – soll die Bundespolizei die Überquerung der Grenze auch an anderen grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen ermöglichen.
Seit Montag gibt es wegen der Ausbreitung des Coronavirus wieder Kontrollen. Bis auf wenige Ausnahmen dürfen nur noch Deutsche, Ausländer mit Wohnort und Aufenthaltsberechtigung in Deutschland, Berufspendler und Lastwagenfahrer, die wichtige Güter ins Land bringen, einreisen – außerdem EU-Bürger, die auf dem Weg in ihre Heimat Deutschland durchqueren müssen. An den Grenzen zu Belgien und den Niederlanden gibt es noch keine stationären Kontrollen. (dpa/ja)