Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag, 19. November, den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zugestimmt, die der Bundestag am Tag zuvor verabschiedet hatte. Die Entscheidung fiel einstimmig. Eingebracht hatten das Gesetz die drei künftigen Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP.
Als Rechtsgrundlage für Grundrechtseinschränkungen und Schutzvorkehrungen soll künftig ein bundesweit anwendbarer Maßnahmenkatalog dienen. Eine Übergangsregel soll sicherstellen, dass bestimmte, von den Ländern bereits beschlossene Maßnahmen, bis zum 15. Dezember 2021 bestehen bleiben können.
Das Gesetzespaket kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, erklärte der Bundesrat. (tb)