Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat den neuesten Kompromissvorschlag für die EU-Lieferkettenrichtlinie ebenfalls abgelehnt. Sein Ministerium teilte dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales am Mittwochabend mit, dass selbst nach Vorlage eines überarbeiteten Entwurfs seine Bedenken nicht ausgeräumt seien. Eine Sprecherin erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: “Damit bleibt es dabei: Deutschland wird dem derzeitigen Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinie nicht zustimmen.”
In der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten hatte sich Deutschland enthalten, was faktisch einer Ablehnung gleichkommt. Das Gesetz zielt darauf ab, große Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie außerhalb der EU von Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Zudem müssen größere Unternehmen einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind.
Obwohl Deutschland bereits ein Lieferkettengesetz hat, würde die geplante EU-Version über die deutschen Vorgaben hinausgehen. Auf EU-Ebene ist vorgesehen, dass Unternehmen für Verletzungen der Sorgfaltspflicht haftbar gemacht werden, während dies im deutschen Gesetz ausgeschlossen ist. Außerdem wären mehr Unternehmen von der EU-Regelung betroffen als vom deutschen Gesetz.
Die belgische Ratspräsidentschaft hat zwar diese Woche einen neuen Vorschlag vorgelegt, aber das Regelungswerk bleibt nach wie vor zu bürokratisch und birgt unüberschaubare Haftungsrisiken. Aus Sicht von Buschmann wäre es besser, nach der Europawahl im Juni einen bürokratiearmen und schlanken Entwurf mit einer frisch ernannten Kommission zu erarbeiten.