Brüssel. Die EU-Kommission hat Vorschläge vorgelegt, um den Straßengüterverkehr zwischen Großbritannien und der EU bei einem möglichen harten Brexit ohne Vertrag nach dem 1. Januar ohne große Veränderungen zunächst aufrecht zu erhalten. Diese als „Notfallmaßnahmen“ bezeichneten Vorschläge sollen einen weiteren Warenfluss zwischen Großbritannien und den EU-Ländern für eine Übergangsdauer von maximal sechs Monaten ermöglichen. Der Notfallplan muss noch vom Europaparlament und den Mitgliedstaaten im EU-Ministerrat angenommen werden.
Auch Großbritannien müsste den Regeln des Notfallplans zustimmen, heißt es gleich mehrfach in der Kommissions-Mitteilung, in der die einzelnen Maßnahmen aufgelistet sind. Der Text betont, dass es nach einem möglichen Brexit ohne Vertrag keine ausreichend rechtliche Grundlage mehr gebe, um den Straßengüterverkehr zwischen Großbritannien und der EU weiterzuführen. Das würde zu „schwerwiegenden Unterbrechungen“ der Warenlieferungen führen, was „potentiell die öffentliche Ordnung gefährden könnte“.
Einverständnis für Notfallplan von EU und Großbritannien nötig
Um dieses Szenario zu vermeiden will die EU-Kommission mit ihrem Notfallplan das Einverständnis zwischen Großbritannien und der EU absichern, dass der Straßengüterverkehr zwischen den beiden Partnern grundsätzlich weitergeführt werden kann. Auch durch den Eurotunnel sollen Waren wie bisher transportiert werden dürfen. Ähnliche Maßnahmen sieht der Kommissionsvorschlag für den Luftverkehr, den Personenstraßenverkehr und die Fischerei vor.
Diese Sektoren wären durch einen No-Deal „unverhältnismäßig stark betroffen, da sie nicht auf geeignete Alternativlösungen ausweichen und die Akteure selbst keine Abhilfemaßnahmen ergreifen können“, begründet die EU-Kommission. Gleichzeitig hofft die EU-Behörde weiter auf einen erfolgreichen Abschluss der Brexit-Verhandlungen.
„Die Verhandlungen gehen weiter“, betonte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei der Vorstellung des Notfallplans in Brüssel. Doch selbst wenn die Verhandlungen noch in diesem Jahr erfolgreich abgeschlossen würden, gebe es keine Garantie dafür, dass die Regeln des Abkommens auch rechtzeitig in Kraft treten könnten. „Wir müssen nun auf alle Eventualitäten vorbereitet sein“, sagte von der Leyen. (kw)
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