Potsdam. Brandenburgs Verkehrsminister Guido Beermann (CDU) hat sich für eine Einschränkung der Klagerechte von Umweltverbänden ausgesprochen. Rechtsklarheit und Rechtssicherheit seien wichtige Punkte, sagte Beermann dem „Handelsblatt“ am Freitag, und: „Es geht dabei nicht nur um diejenigen, die Einwendungen gegen ein Projekt vorbringen, sondern auch um Unternehmen, die investieren wollen“, sagte er. Deswegen sollte die Idee der sogenannten Präklusion wieder aufgegriffen werden: Dabei würde es in möglichen Prozessen nur um Einwendungen gehen, die bereits im Anhörungsverfahren geltend gemacht wurden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte diese Einschränkung vor einigen Jahren aufgehoben. Einwendungen von Umweltverbänden oder Bürgern gegen ein Bauprojekt dürfen seitdem nicht mehr nur im Genehmigungsverfahren, sondern auch in einem Gerichtsverfahren erhoben werden. Es müsse immer wieder überprüft werden, ob bestehende Regularien auch angemessen funktionierten, sagte Beermann. Das gelte auch für große Bauprojekte wie die Tesla-Ansiedlung in Brandenburg.
Im Genehmigungsverfahren komme man irgendwann an einen Punkt, an dem jeder die Möglichkeit hatte, seine Sicht auf die Dinge darzulegen, sagte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage. „Danach sollte das Verfahren zu einem Ende kommen, damit alle Beteiligten Rechtssicherheit haben“. Im Licht der EU-Rechtsprechung sollte geprüft werden, welche Möglichkeiten es auf europäischer und internationaler Ebene gebe, Planungsverfahren nicht noch weiter hinauszuzögern. (dpa/sn)