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BMVI will Investitionen in Binnenschiffe massiv fördern

22.04.2020 15:20 Uhr
BackgroundBinnenschifffahrt
Das Bundesverkehrsministerium will Partikuliere und Reedereien bei der Moderniseriung ihrer Flotten mit Zuschüssen bis zu 80 Prozent der Investitionssumme unterstützen
© Foto: joker/dpa/picture-alliance

Das Bundesverkehrsministerium tritt dafür ein, Investitionen in Binnenschiffe mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von bis zu 80 Prozent zu fördern. Das geht aus einem Eckpunktepapier hervor, das der VerkehrsRundschau vorliegt.

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München. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) will Investitionen in umweltfreundliche Binnenschiffe mittels eines Förderprogramms unterstützen. Dazu hat das Ministerium jetzt eine Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen verfasst. Diese Richtlinie hat das BMVI an die EU-Kommission weitergeleitet und liegt der VerkehrsRundschau vor. Die EU-Kommission muss diese Richtlinie noch genehmigen.

Zahlreiche Maßnahmen sollen gefördert werden

In der Richtlinie werden genaue Angaben zu den Kriterien für eine Förderung gemacht. So sollen auch Investitionen für in Fahrt befindliche Binnenschiffe gefördert werden, sofern damit eine Verbesserung des Energieverbrauchs von mindestens zehn Prozent erzielt wird. Eine Förderung ist zudem möglich für Maßnahmen zur Digitalisierung und Automatisierung im Einsatz befindlicher Binnenschiffe. Und auch die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und der Austausch bestehender Motoren mit emissionsärmeren Motoren will das Ministerium bezuschussen. Unter diesen Motoren fallen Elektroantriebe, Antriebe mit Brennstoffzellen, aber auch Diesel- oder Hybridmotoren, sofern bestimmte Emissionsgrenzwerte erreicht werden.

Antragsberechtigt ist jedes Unternehmen mit Sitz oder selbständiger Niederlassung in Deutschland, das Eigentümer eines in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragenen Binnenschiffs ist, welches gewerblich für die Binnenschifffahrt insbesondere auf Bundeswasserstraßen oder Landesgewässern genutzt wird.

Zuwendungen betragen 60 bis 80 Prozent der gesamten Investitionssumme

Gewährt werden die Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Anteilfinanzierung der Investitionsausgaben. Die Zweckbindungsfrist für die Zuwendungen beträgt mindestens fünf Jahre. Je nach Maßnahme und je nach Größe des beantragenden Unternehmens können diese Zuwendungen zwischen 60 und 80 Prozent der gesamten Investitionssumme betragen. „Das heißt, diese Gelder müssen von den Unternehmen nicht mehr zurückgezahlt werden. Sollte die EU-Kommission diesen Vorschlag übernehmen, wäre das eine sehr substantielle Unterstützung für die Unternehmen bei der Modernisierung ihrer Flotte“, sagte Jens Schwanen, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB).

Förderprogramm soll bereits 2021 in Kraft treten

Der BDB unterstützt den Vorschlag des BMVI. Der Verband hofft, dass das Förderprogramm in Brüssel jetzt möglichst schnell und unkompliziert notifiziert wird, so dass es zum Jahresanfang 2021 in Kraft treten kann.   (cd)

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