Der Ausschuss lehnte den entsprechenden Antrag der Union am Mittwoch, 26. Juni, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Gruppe „Die Linke“ mehrheitlich ab. Lediglich die AfD-Fraktion unterstützte den Antrag der Union. Die Union warf der Bundesregierung und der Ampelkoalition Untätigkeit vor. Die öffentliche Anhörung zu dem Antrag habe gezeigt, dass die Forderungen der Union mehrheitlich von den Verbänden unterstützt werde. So sei die Einführung einer Stichtagsregelung für Klagen gegen Großprojekte im Bereich der Binnenwasserstraßen dringend geboten, um die Planungssicherheit zu gewähren.
Die Koalitionsfraktionen bescheinigten der Union zwar, dass ihr Antrag „durchaus vernünftige Ansätze enthalte“, heißt es in den Parlamentsnachrichten. Allerdings sei ein Teil der Forderungen wie beispielsweise die nach einer Reform der Struktur der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GWS) längst in der Umsetzung, befand die FDP. Die SPD kritisierte, dass der Antrag der Union die Bereiche der Seewasserstraßen und der Personenschifffahrt ausklammere. Die Grünen hielten der Union vor, dass viele der in der Binnenschifffahrt vorhandenen Probleme auf die Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte zurückzuführen seien. Der Union stünde „ein wenig mehr Selbstkritik gut zu Gesicht“. Zudem würde im Antrag keine Priorisierung der Vorhaben vorgenommen.
Die AfD unterstützte den Unionsantrag. Allerdings lehnte sie die Forderung ausdrücklich ab, das EU-Emissionshandelssystem nicht erst für Schiffe ab 5000 Bruttoregistertonnen anzuwenden, sondern für die gesamte Schifffahrt. Einen entsprechenden Änderungsantrag der AfD wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt.