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BIEK begrüßt Eckpunkte für Postgesetz-Novelle

02.08.2019 15:00 Uhr
Briefe
Der Verband BIEK bewertet die Eckpunkte für eine Novellierung des Postgesetzes positiv (Symbolfoto)
© Foto: Pezography/Fotolia.com

Die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgestellten Eckpunkte zur Novellierung des Postgesetzes werden vom Bundesverband Paket und Expresslogistik begrüßt.

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Berlin. Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) begrüßt grundsätzlich die veröffentlichten Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) für eine Novelle des Postgesetzes. Das Ziel, „die unzeitgemäße Privilegierung der Deutschen Post im Paketmarkt abzuschaffen und für faireren Wettbewerb zu sorgen“, sei unterstützenswert, sagte der BIEK-Vorsitzende Marten Bosselmann zu den veröffentlichten Eckpunkten des Ministeriums. Es komme nun aber „insbesondere auf die Ausgestaltung der Details an“.

Bosselmann begrüßte es unter anderem, dass das BMWi eine effektivere nachträgliche Kontrolle (ex post) der Paketentgelte der Deutschen Post plane, die es ermögliche, „missbräuchlichen und diskriminierenden Entgeltgestaltungen wirksam zu begegnen“. Eine modernes Postgesetz bedeute eine Weiterentwicklung „nicht nur der Maßstäbe der Entgeltgenehmigung, sondern auch der Kostenprüfungsmethoden, einer deutlichen Ausweitung der Informationspflichten der Deutschen Post, der Überprüfungsbefugnisse der Bundesnetzagentur (BNetzA) und schließlich einer Stärkung der Verfahrensrechte Dritter im Rahmen von Überprüfungsverfahren“. Diese müssten die Möglichkeit haben, eine effektive Entgeltkontrolle von der BNetzA einzufordern.

Wettbewerbsverzerrende Quersubventionierung ausschließen

Gleichzeitig müsse die Vorab-Regulierung (ex ante) für Briefsendungen nach Wettbewerbsmaßstäben „streng kostenorientiert und verursachungsgerecht ausgestaltet werden“, forderte Bosselmann. Von den Briefporti gedeckt werden dürften nur solche Kosten der Briefprodukte, die „ein effizient handelndes Unternehmen auch unter Wettbewerbsbedingungen mit seinen Entgelten decken könnte. Höhere Gewinne ermöglichten dem regulierten Unternehmen einen wettbewerbsverzerrende Quersubventionierung seiner Paketprodukte“.

Eine effektive Regulierung setze zudem voraus, dass „das regulierte Unternehmen seinen Produkten die entsprechenden Gestehungskosten verursachungsgerecht zuordnet. Voraussetzung ist hierfür eine getrennte Rechnungsführung, die eine klare Trennung zwischen dem Briefmarkt einerseits und dem Paketmarkt andererseits ermöglicht“. Die ex-ante-Regulierung im Briefmarkt dürfe daher nicht abgeschafft, sagte der BIEK-Vorsitzende. (tb)

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