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BG Verkehr fordert mehr Kooperation an der Rampe

16.11.2022 14:54 Uhr | Lesezeit: 4 min
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Ladezonen und Ladestellen bieten laut BG Verkehr weiterhin großes Gefahrenpotenzial für Arbeitsunfälle
© Foto: Siwakorn/Adobe-Stock

Mehr als 88.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle sind deutschlandweit im vergangenen Jahr beim Be- und Entladen von Lkw passiert - darunter 48 Todesfälle. Die BG Verkehr appelliert, dass eine bessere Zusammenarbeit der Transportbeteiligten viele dieser Unfälle verhindern könnte.

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Wie aktuelle Unfallzahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und ergänzende Analysen der Berufgenossenschaft (BG) Verkehr ergeben, bleiben Ladezonen und Ladestellen in Deutschland weiterhin ein Schwerpunkt im Arbeitsunfallgeschehen. So verunfallten im vergangenen Jahr bundesweit genau 88.598 Menschen in Arbeitsbereichen mit der Hauptfunktion Be- und Entladung bzw. Lagerung. 48 starben dabei, mehr als 1200 dieser Unfälle waren so schwer, dass den Unfallopfern später eine Unfallrente gezahlt wurde.

Gefährliche Informationsdefizite

Damit seien die Unfallzahlen beim Be- und Entladen auf einem unverändert hohen Niveau wie in den Vorjahren geblieben – ausgenommen das Coronajahr 2020 – teilte die BG Verkehr mit. Einen vielversprechenden Ansatz zur Reduzierung sehen die Unfallexpertinnen und -experten der Berufsgenossenschaft in einer besseren Zusammenarbeit der Transportbeteiligten. „Beim Be- und Entladen treffen die Betriebsgefahren der Ladestelle auf die Betriebsgefahren des Lkw“, sagt Martin Küppers, Leiter des Kompetenzfeldes Regelwerk und Arbeitssicherheit. Dabei komme es immer wieder zu Situationen, bei denen entweder Fahrer oder Ladepersonal nicht alle erforderlichen Informationen haben, den Gesamtprozess nicht überblicken und deshalb Gefahren nicht erkennen.

Zwei Beispiele nennt die BG Verkehr: Ein Mitarbeiter des Ladeteams wird von der Ladung getroffen, weil er Hilfsmittel zur Ladungssicherung löste, da er nicht ahnen konnte, dass es die Ladung gegen Umkippen stabilisiert. Oder eine Lkw-Fahrerin wird von einem Stapler angefahren, weil sie nicht wusste, dass sie sich in einem Gefahrenbereich aufhält. „Meist sind beim Ladevorgang zwei oder mehr Firmen beteiligt, deren Beschäftigte nur temporär zusammenarbeiten. Deshalb gibt es vielfältigen Abstimmungsbedarf“, erklärt Küppers. Das gehe in der Hektik des Transportalltags jedoch zuweilen unter - mit schlimmen Folgen.

Koordination bei Be- und Entladevorgängen verbessern

Die Experten der BG Verkehr empfehlen deshalb dringend, die Koordination von Be- und Entladevorgängen zu verbessern. Dies fange mit der Transportplanung und Abstimmung auf Vorgesetztenebene an, in die Versender, Empfänger und das Transportunternehmen einbezogen werden müssen. Hier sollten Themen wie die Auswahl geeigneter Fahrzeuge, Transportmittel, Festlegung von Arbeitsabläufen (Ladeanweisungen), Bereitstellung von Informationen, Schutzmaßnahmen und die erforderliche Qualifizierung der Beschäftigten geregelt werden.

Auch direkt an der Rampe sei Abstimmung Pflicht. „Die Betreiber der Ladestellen müssen die Fahrerinnen und Fahrer ausreichend unterweisen und die Arbeitsabläufe an den Ladestellen ergänzend dazu auch beaufsichtigen“, betont Küppers. Zu besonderen Gefahrenmomenten komme es zum Beispiel dann, wenn das Personal der einen Firma beim Laden Geräte der anderen Firma nutzt, mit denen es nicht vertraut ist. Auch der Gesetzgeber fordert Kooperation ein: Nach § 11 Betriebssicherheitsverordnung haben alle betroffenen Arbeitgeber bei ihren Gefährdungsbeurteilungen zusammenzuwirken und die Schutzmaßnahmen so abzustimmen und durchzuführen, dass diese wirksam sind.

Präventionsschwerpunkt Abstürze

Wo die Gefahren beim Be- und Entladen im Detail lauern, zeigen die Unfallanalysen der Unfallversicherungsträger. Häufigster Unfallhergang mit fast 18.000 Fällen ist demnach der Kontrollverlust über einen Gegenstand, gefolgt von Stürzen nach Stolpern oder Ausgleiten (11.600 Fälle) und dem Kontrollverlust über ein Transportmittel (9600 Fälle).

9000 Mal verunfallten Beschäftigte durch „ungeschicktes Gehen, Umknicken oder Ausgleiten“, wie es in der Statistik heißt. 6600 Mal geschah der Unfall in Folge von „unangebrachten oder unkoordinierten Bewegungen“. In 5600 Fällen kam es zum Absturz einer Person. Diese Absturzunfälle haben für die Unfallopfer besonders schlimme Folgen, warnt die BG Verkehr. Betrachte man nur die schwersten Unfälle waren Abstürze mit 366 Fällen der häufigste Unfallhergang, dazu kamen sechs tödliche Unfälle. Besonders häufig betroffen seien Versicherte der Hamburger Berufsgenossenschaft (Schwerpunkt: Lkw-Fahrende), die fast die Hälfte aller schweren Absturzunfälle erleiden. (sn)

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