Derzeit schnellen die Corona-Fallzahlen wieder in die Höhe. Für den Bereich des Arbeitsschutzes hat die Bundesregierung mit einer Neuauflage der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung darauf reagiert. Aus dieser geht hervor, dass sich für Unternehmen im Kern nicht viel ändert. So sind sie weiterhin in der Pflicht, auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung in einem betrieblichen Hygienekonzept die erforderlichen Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der Abstandregeln, infektionsschutzgerechtes Lüften, die Vorschriften zur Handhygiene, die Verminderung von Personenkontakten und vieles mehr.
Damit Unternehmen auf dem aktuellen Stand sind, hat die BG Verkehr ihre Corona-Empfehlungen entsprechend angepasst und hier veröffentlicht.