Kiel. Ab dem nächstem Jahr soll nicht nur die Polizei, sondern auch ein Privatunternehmen einen Großraum- oder Schwerlasttransport in Deutschland begleiten dürfen. Wie der Innenminister von Schleswig-Holstein Andreas Breitner(SPD) am Montag mitteilte, seien sich der Bund und die Länder nach fast sechsjähriger Debatte nun einig, dass die langen und breiten LKW künftig grundsätzlich von privaten Begleitunternehmen über die Straßen gelotst werden sollen.
Laut dem Innenministerium Schleswig-Holstein diskutieren derzeit noch Fachleute über die Einzelheiten. Unklar sei beispielsweise, wie viele Begleitfahrzeuge ein Privatunternehmen bei einem Großraum- oder Schwerlasttransport einsetzen soll und wie diese ausgerüstet sein müssen. Wenn die Abstimmung im Bundesverkehrsministerium beendet sind, könnten die notwendigen bundeseinheitlichen Rechtsänderungen im Laufe des Jahres 2014 durchgeführt werden.
Polizei soll nur in Ausnahmefällen begleiten
„Die Begleitung von Schwerlasttransporten ist eine Aufgabe, die nicht ausschließlich von der Polizei erledigt werden muss“, argumentierte Breitner. Es gebe bereits Unternehmen, die auf diese Aufgabe spezialisiert seien. Nur in wenigen Ausnahmefällen, etwa wenn die Polizei den Verkehr von der regeln muss, könne man auf die Begleitung durch die Beamten nicht verzichten.
Die neue Regelung soll die Gesetzeshüter entlasten. Nach Angaben des Innenministers von Schleswig-Holstein nehmen die Einsätze für Schwerlasttransporte seit Jahren zu. 2010 begleitete die Landespolizei noch knapp 4000 Schwerlasttransporte, im vergangenen Jahr waren es beinahe 6000. Nach Schätzungen der Polizei sind in den Nächten von Montag bis Freitag regelmäßig zehn bis zwölf Streifenwagen im Einsatz, die Schwerlasttransporte begleiten.
Schleswig-Holstein hat dadurch im vergangenen Jahr rund 1,2 Millionen Euro eingenommen. Auf den Einwand, dem Land fehlten diese Einnahmen, wenn Private diese Transporte begleiten, sagte Breitner: „Die Polizei muss sich auf ihre Kernaufgaben Einsatz und Ermittlung konzentrieren.“ Außerdem überstiegen die Personal- und Sachkosten die Einnahmen aus Gebühren. (ks/ag)