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BALM: Bundesweite Schwerpunktkontrollen im Mai

19.06.2024 09:23 Uhr | Lesezeit: 3 min
Zwei Beamte winken bei einer Kontrolle einen Lkw aus dem Verkehr
Das Balm hat im Mai mehrere Kontrollaktionen durchgeführt (Symbolbild)
© Foto: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Köln

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat bei mehreren Schwerpunktkontrollen im Mai Verstöße gegen Kabotagebestimmungen sowie Lenk- und Ruhezeiten festgestellt.

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Im Mai 2024 hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) an mehreren Terminen bundesweit Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Kabotagebestimmungen, zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit sowie im Bereich der Technischen Unterwegskontrolle (TUK) durchgeführt.

Am 1./2. und 20./21. Mai 2024 führte das BALM Kontrollaktionen hinsichtlich der Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit an 26 bzw. 20 Kontrollorten mit 73 bzw. 56 Kontrollbeschäftigten der Verkehrskontrolldienste durch. An der Kontrollaktion vom 14./15. Mai 2024 wurden die Regelungen zur Einhaltung der Kabotagebestimmungen an 33 Kontrollstellen mit 102 Kontrollkräften bundesweit schwerpunktmäßig kontrolliert.

Beide Kontrollaktionen wurden nach Angaben des BALM von technischen Unterwegskontrollen begleitet. Im Bereich der Außenstelle München wurde die Kontrollaktion am 14./15. Mai von bayerischen Verkehrspolizeiinspektionen unterstützt. Im Bereich der Außenstelle Dresden wurde die Kontrollaktion am 20. Mai durch den Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begleitet.

Ergebnisse der Schwerpunktkontrollen

Im Rahmen der Kontrollaktionen am 1. und 2. Mai wurden insgesamt 290 Fahrzeuge kontrolliert. Fünf Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Gegen das Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug wurden vier Verstöße festgestellt. Bei den 18 auf technische Mängel geprüften Fahrzeugen wurden 13 technische Mängel entdeckt, darunter sieben im Bereich der Bremsen.

Am 14./15. Mai wurden insgesamt 567 Fahrzeuge kontrolliert. Es wurden 22 Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet und acht Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt. Bei den 21 auf technische Mängel geprüften Fahrzeugen wurden sechs technische Mängel entdeckt.

Im Rahmen der Kontrollaktion vom 20. und 21. Mai wurden insgesamt 259 Fahrzeuge kontrolliert. Zwei Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Es wurden 60 Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt. Bei den 17 auf technische Mängel untersuchten Fahrzeugen wurden sechs Verstöße entdeckt, zwei im Bereich der Bremsen und vier im Bereich der Beleuchtung.

Keine repräsentativen Ergebnisse

An Sicherheitsleistungen wurden laut BALM während der Schwerpunktkontrollen im Mai insgesamt 111.086 Euro vereinnahmt. Im Zusammenhang mit den Mai-Kontrollen wies das BALM zudem darauf hin, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen „grundsätzlich nicht um repräsentative Ergebnisse handelt“, die somit auch keine belastbaren Rückschlüsse auf die Gesamtsituation zulassen würden.

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