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Baden-Württemberg droht zweites Zwangsgeld

08.08.2018 13:45 Uhr
Das Stuttgarter Neckartor
Am Stuttgarter Neckartor werden regelmäßig besonders hohe Feinstaubwerte gemessen
© Foto: Sebastian Gollnow/dpa/picture-alliance

Das Land hatte am Stuttgarter Neckartor an Tagen mit Feinstaubalarm eine Verkehrsminderung um 20 Prozent zugesagt, dies jedoch zurückgezogen.

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Stuttgart. Dem Land Baden-Württemberg könnte im Streit um bessere Luft in Stuttgart ein zweites Zwangsgeld drohen. Wie eine Sprecherin des Stuttgarter Verwaltungsgerichts am Mittwoch sagte, haben zwei Anwohner vom besonders betroffenen Neckartor einen entsprechenden Antrag gestellt. Zuvor hatten die „Stuttgarter Nachrichten” und „Stuttgarter Zeitung” (Mittwoch) darüber berichtet.

Hintergrund ist, dass das Land den Klägern in einem Vergleich eine Verkehrsminderung um 20 Prozent auf einer Straße am Neckartor an Tagen mit Feinstaubalarm zugesagt hatte. Mit einem Verweis auf höhere Schadstoffbelastungen in den Nebenstraßen hatte das Land die Zusage später aber zurückgezogen.

Gegen schmutzige Luft in Stuttgart muss Baden-Württemberg nach einer Entscheidung des Gerichts Fahrverbote für Dieselautos auch der Euronorm 5 festschreiben. Sollten diese Maßnahmen nicht bis Ende August in den Plan für saubere Luft in der Landeshauptstadt aufgenommen werden, drohen bereits jetzt 10.000 Euro Zwangsgeld. Das hatte das Verwaltungsgericht in einem von der Deutschen Umwelthilfe initiierten Zwangsvollstreckungsverfahren entschieden. Bevor das Gericht über die Androhung eines zweites Zwangsgeldes entscheidet, wartet es der Sprecherin zufolge erst den Plan für saubere Luft bis Ende August ab. (dpa)

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