Berlin. Die eigentlich für diesen Freitag geplante Verabschiedung des Gesetzespakets zur Autobahngesellschaft wird verschoben. Das war am Dienstag aus Kreisen der Regierungskoalition zu hören. Nun sollen Grundgesetzänderung und Begleitgesetz zur Bund-Länder-Finanzreform in der nächsten Sitzungswoche in 2. und 3. Lesung verabschiedet werden. Gerüchte, es könne in weiteren "Konsolidierungsrunden" am Dienstagabend noch Lösungen gefunden werden, bestätigten sich nicht.
Hintergrund ist, dass es in der Koalition noch erheblichen Gesprächsbedarf über die Ausgestaltung der Autobahngesellschaft gibt. Knackpunkt sind nach übereinstimmender Darstellung die Privatisierungsbremsen. Während die SPD-Haushalts- und Verkehrspolitiker einen umfassenden und detaillierten Privatisierungsausschluss im Grundgesetz verankern will und auch die Unions-Verkehrspolitiker widerstrebend zustimmen würden, widersetzt sich das Bundesfinanzministerium. Es plädiert für eine einfachgesetzliche Regelung der Einzelheiten. Das BMVI soll dem Vernehmen nach von dem im Haushaltsausschuss ausgehandelten Kompromiss nicht begeistert sein, könne aber mit ihm leben, ist zu hören.
Am Mittwochvormittag wurde der SPD aus unionsnahen Regierungskreisen vorgeworfen, den Konflikt über die Autobahngesellschaft nur vorzuschieben. In Wirklichkeit gehe es ihr darum, nach dem Machtverlust in Nordrhein-Westfalen die finanzielle Entlastung der Länder zu torpedieren, um damit der künftig CDU-geführten Landesregierung ein Kuckucksei ins Nest zu legen. Diese ist das Kernelement der Bund-Länder-Finanzreform, zu der auch die Autobahngesellschaft gehört. Man hoffe allerdings, dass sich die SPD-Fraktion in den kommenden zwei Wochen wieder soweit beruhige, dass das Gesetzespaket verabschiedet werden könne.
DSLV fordert Verabschiedung der Gesetze noch in dieser Legislaturperiode
Kritik an der Verzögerung übt unterdessen der Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV). „Entscheidend ist, dass in dieser Legislaturperiode noch die erforderlichen Grundgesetzänderungen zur Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden können. Es wäre eine vertane Chance, wenn nach jahrelangen Anstrengungen für die Schaffung einer auskömmlichen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur diese ausgerechnet auf der Zielgeraden scheitern sollte”, machte DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster deutlich. Der Bundestag solle unbedingt an dem Prinzip der „Mehrjährigkeit der Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln“ festhalten, um einen bedarfsgerechten Erhalt der Infrastruktur sicherzustellen, führte er an - die bisherige Infrastrukturpolitik nach „Kassenlage“ habe in den letzten Jahrzehnten zu dem in allen Bundesländern sichtbar gewordenen Investitionsstau geführt. (roe/sno)