Berlin. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat die in der vergangenen Woche verabschiedete Änderung des Bundedatenschutzgesetzes durch das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz begrüßt. Dadurch erhalten vor allem private Betreiber die Möglichkeit, einfacher als bisher Kameras zur Überwachung zu installieren – zum Beispiel auf Parkplätzen. Die Transport- und Logistikbranche kämpft immer wieder mit dem Problem des Frachtdiebstahls. „Jetzt wurden zumindest rechtliche Voraussetzungen geschaffen, auch öffentlichen Parkraum wie Autobahnparkplätze zu überwachen und dadurch die Sicherheit von Fahrer und Ladung deutlich zu erhöhen“, betont Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV.
Nach Auskunft der Versicherer belaufen sich die Schäden durch Frachtdiebstahl in Deutschland auf mindestens 300 Millionen Euro. Diese Zahl ist nach Ansicht des DSLV zu niedrig, da Frachtdiebstähle auch Folgekosten wie verspätete Lieferungen und Produktionsausfälle nach sich ziehen. „Besonders Rastplätze sind Achillesfersen der Lieferketten“, fährt Huster fort. Trotz umfänglicher technischer und organisatorischer Präventivmaßnahmen der Speditionen seien Fahrzeuge und Ladung Zielscheibe organisierter Kriminalität. „Rund zwei Drittel der Diebstähle geschehen auf den Rastplätzen der Bundesautobahnen“, führte Huster an.
Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, fordert der Verband die Einführung von Videoüberwachung an Autobahnraststellen mit einem Interventionssystem über polizeiliche Leitzentralen, ähnlich dem „Secure Lane Project“ zwischen Rotterdam und Venlo in den Niederlanden. „Neben der Verhinderung von Diebstählen geht es vor allem auch um die Sicherheit der Fahrer“, machte Huster deutlich. Im Zuge der Digitalisierung sollten Rastplätze an Autobahnen ohnehin mit einem Parkleitsystem ausgestattet werden, sagte er. Lkw-Fahrer könnten dann ihre Lenk- und Ruhezeiten besser planen, wenn sie über ein Informationssystem verfügten, das freien Parkraum anzeigt. (sno)