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Ab 1.12.2010 gelten neue Regeln für den Umgang mit Gefahrstoffen

24.11.2010 09:36 Uhr
Die neuen Regelungen gelten weltweit
© Foto: Spedition Alfred Talke

Folgen für die Unternehmen: Neue Sicherheitsdatenblätter bei Herstellern und Schulung des Personals nötig

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Köln. Der Umgang mit Gefahrstoffen wird ab 1. Dezember 2010 weltweit harmonisiert. Betroffen von den neuen Vorschriften sind auch deutsche Speditionen, Tankstellenbetreiber sowie Hersteller und Verarbeiter von Gefahrstoffen. Auf diese Änderungen weißt der TÜV Rheinland hin. Das "Globally Harmonized System" (GHS) und die "Classification and Labelling of Chemicals" (CLP) ersetzen die bisherigen Stoff- und Zubereitungsrichtlinien der Europäischen Union, heißt es in einer Pressemitteilung. Das GHS für Stoffe ist ab dem 1. Dezember 2010 verbindlich anzuwenden, für Gemische ab dem 1. Juni 2015 - unter bestimmten Umständen ab 2018.

"Diese Änderungen haben weitreichende Folgen für deutsche Unternehmen", kommentiert Manfred Dämmer, Fachleiter Gefahrgut Mobilität bei TÜV Rheinland. "Die neuen Vorschriften sind sicher ein Fortschritt und bieten weltweit verbindliche Standards, die wir vor allem in Schwellenländern bisher vermissten", betont der TÜV Rheinland-Experte. "Allerdings müssen deutsche Unternehmen für eine rechtssichere Anwendung ihre bisherigen Gefahrstoffverzeichnisse sowie Schutz- und Präventionsmaßnahmen anpassen." Logistikdienstleister müssen für die Gefahrstoffe, die sie transportieren, neue Sicherheitsdatenblätter bei den Herstellern anfordern, berichtet die Prüforganisation. Darüber hinaus müssen die Firmen ihr Personal schulen sowie die Betriebs- und Arbeitsanweisungen den neuen Vorschriften anpassen.

Die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe erfolge künftig nach international einheitlich geregelten Piktogrammen. Neu ist auch die Einstufung von Gefahrstoffen. "Für viele Stoffe, die in Deutschland bislang lediglich gesundheitsschädlich oder reizend waren, kann künftig eine höhere Einstufung wie giftig oder ätzend zutreffen. Gegebenenfalls wird der Umgang dann anzeige- oder genehmigungspflichtig. Dann dürfen im schlimmsten Falle Umgang und Transport nur mit einer entsprechenden amtlichen Erlaubnis erfolgen", erklärt Dämmer. Am 20.1.2009 war die GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in Kraft getreten. Damit wurde ein neues System für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen eingeführt. (rs) 


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