Berlin. Die Fraktionen sind mit dem Entwurf des Bundes für eine Novelle des Fahrpersonalrechts und des Güterkraftverkehrsrechts, mit dem sich der Bundestag nun in erster Lesung befasst hat, unzufrieden. Als größtes Defizit nannten sie das Fehlen eines Verbots zum Verbringen der Wochenruhezeit in der Lkw-Fahrerkabine. Der zuständige SPD-Berichterstatter Udo Schiefner bemängelte, dass das BMVI seine Zusage nicht eingehalten habe, „den Weg der nationalen Gesetzgebung zu beschreiten“, falls bis Juli 2015 keine Einigung über ein einheitliches europäisches Vorgehen erreicht werden kann. „Ich hatte damals erwartet, dass uns 2015 ein Regelungsvorschlag vorliegt. Dieser blieb aus.“ Nun wollen Union und SPD einen eigenen Änderungsantrag einbringen.
Aus der BMVI-Spitze wird angedeutet, dass der Bund diese Änderung zwar grundsätzlich auch gerne selbst eingebracht hätte, aber Gegenwind der EU-Kommission wegen eigenmächtiger Auslegung des EU-Rechtsrahmens befürchtet. Wenn das Parlament die Änderung aus eigener Initiative beschließe, habe dies ein anderes Gewicht.
Verbote in Frankreich und Belgien haben Probleme nach Deutschland verlagert
Schiefners Unionskollege Oliver Wittke führte als zusätzliches Argument ins Feld, ähnliche Verbote in Frankreich und Belgien hätten zu einer Verlagerung des Problems nach Deutschland beigetragen. Der Linken-Verkehrsexperte Herbert Behrens erklärte die Bereitschaft der Linken, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, wenn „eine harte Regelung zu den Ruhezeiten“ nachgelegt wird.
Der Grünen-Verkehrsexperte Stephan Kühn begrüßte die offene Haltung der Bundesregierung beim Thema Wochenruhezeit, mahnte aber auch eine Aufstockung des Personals beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) an, um die Regelung auch wirksam kontrollieren zu können.
Für Verwirrung sorgte Verkehrsstaatssekretärin Dorothee Bär, die anscheinend irrtümlich davon sprach, Gegenstand der Novelle sei auch die Befreiung von Lohnunternehmern von den Auflagen des Güterkraftverkehrsgesetzes. (roe)