Versicherungen: Raus aus der Gefahrenzone
Enthalten Versicherungsverträge die Kriegsausschlussklausel, so besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die durch Krieg entstehen. Egal ob Haftpflicht-, Kasko-, Transportversicherung: Es gilt, genau hinzuschauen und Risiken abzuwägen.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz von Logistikunternehmen, wenn ein Land, in dem sie aktiv sind, in einen Krieg gerät, so wie jetzt in der Ukraine? "Entscheidend ist, ob in den Versicherungsbedingungen die sogenannte Kriegsausschlussklausel enthalten ist", erklärt Prof. Axel Salzmann vom Kravag-Kompetenzzentrum Straßenverkehrsgewerbe und Logistik. Diese Klausel greift unter anderem im Falle von kriegerischen Handlungen. Sie ist in fast allen Versicherungsverträgen enthalten. "Einer der zentralen Ausschlüsse in der Versicherungswelt ist, dass Krieg nicht versicherbar ist", so Salzmann. "Krieg ist unberechenbar. Wenn alles zerstört wird, gibt es keinen wirtschaftlichen Finanzdienstleister, der so etwas kompensieren oder ersetzen kann. Mit Ausnahme des Staates." Er könne, zumindest begrenzt, mit Ausgleichsmaßnahmen helfen.
Paradigmenwechsel
Die Gefahrengemeinschaft der Versicherungen…