-- Anzeige --

Urteil: Trotz Arztfehler besteht Anspruch auf Krankengeld

09.01.2018 17:39 Uhr
Richterhammer, Urteil, Gerichtsentscheidung
In dem Fall hatte der behandelnde Arzt schlichtweg einen formalen Fehler bei der AU-Bescheinigung gemacht
© Foto: Andrea Warnecke/dpa/picturel-alliance

Wenn der Hausarzt irrtümlich die zuvor bereits bescheinigte Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers zu spät verlängert, kann der Betroffene trotzdem finanzielle Unterstützung von seiner Krankenkasse verlangen.

-- Anzeige --

Kassel. Bescheinigt ein Arzt einem Patienten irrtümlich zu spät, dass dieser weiterhin arbeitsunfähig ist, darf die Krankenkasse deshalb nicht das Krankengeld streichen. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Die Arbeitnehmerin war wegen einer depressiven Episode mehr als sechs Wochen krank und bezog Krankengeld. Sie wendete sich an ihren Hausarzt, um eine Folgebescheinigung für die weiter bestehende Arbeitsunfähigkeit zu erhalten. Dies erfolgte am letzten Tag der bisher bescheinigten Arbeitsunfähigkeit (AU). Der Hausarzt erklärte irrtümlich, dass er die Bescheinigung nicht ausstellen müsse, weil die Arbeitnehmerin am nächsten Tag einen Termin beim Facharzt habe und dieser die Bescheinigung dann ausstellen könne.

Hat der Versicherungsnehmer aber alles ihm Mögliche getan, um eine lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zwischen der ersten und der folgenden Krankschreibung vorlegen zu können, kann ihm der Fehler des Arztes nicht angelastet werden, erklärten die Richter. Die betroffene Arbeitnehmerin erhielt weiterhin Krankengeld. (ctw/ag)

Urteil vom vom 11.05.2017
Aktenzeichen: B 3 KR 22/15 R

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Arbeitsrecht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Teamleiter Lager im Handelslager/ Brennschneidbetrieb (w/m/d)

Salzgitter;Mülheim an der Ruhr;Mülheim an der Ruhr;Mülheim an der Ruhr

Bereichsleiter (m/w/d) Vertrieb

Hof, Coburg, Marktredwitz, Lichtenfels, Kulmbach, Bamberg, Sonneberg, Bayreuth

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.