Subunternehmen: Selbst oder Schein?
Nicht immer ist gleich erkennbar, ob ein Auftrag für freie Mitarbeit wirklich als selbstständige Tätigkeit zählt oder nicht. Verschiedene Kriterien können bei der Beurteilung helfen.
Die Zusammenarbeit mit einem Selbstständigen ist sowohl für die auftraggebenden Unternehmen als auch für die Subunternehmen reizvoll. So bringt der Status des Selbstständigen für den Unternehmer den Vorteil mit sich, dass sich dieser nicht mit etwaigen arbeitsrechtlichen Ansprüchen wie Lohnfortzahlung, Urlaub und Kündigungsschutz auseinandersetzen muss.
Zudem gelten keine sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten. Beiträge sind auch nicht zu leisten. Die Vergütung eines Selbstständigen ist aber höher im Vergleich zu…