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Streit um JadeWeserPort: Land bekommt Millionen nicht zurück

24.02.2016 09:00 Uhr
Streit um JadeWeserPort: Land bekommt Millionen nicht zurück
Das Land ging davon aus, dass Eon die Summe zurückzahlen würde, falls das Bauvorhaben aufgegeben würde
© Foto: Picture Alliance/dpa/Klaus Nowottnick

Um den Widerstand des Energiekonzerns Eon gegen den Tiefwasserhafen aufzuweichen, ist viel Geld geflossen. Zu Recht, hat ein Gericht jetzt festgestellt.

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Wilhelmshaven. Mit einer kostspieligen Niederlage für das Land Niedersachsen ist jetzt ein jahrelanger Rechtsstreit um den Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven zu Ende gegangen. Das Landgericht Hannover wies am Dienstag eine Klage der landeseigenen Marketing-Gesellschaft JadeWeserPort gegen den Energiekonzern Eon zurück. Das Land wollte von Eon 20,23 Millionen Euro zurückhaben. Diese Millionensumme hatte Niedersachsen 2008 an den Energiekonzern gezahlt, damit dieser seine Bedenken gegen den Bau des Tiefwasserhafens zurückzog.

Eon hatte während des Planfeststellungsverfahrens Nachteile für sein Kohlekraftwerk in der Nähe des Hafens befürchtet - die Kühlwasserversorgung des Kraftwerkes könne dadurch gestört werden, so die Bedenken des Energiekonzerns. Eon favorisierte daher bei den Vergleichsverhandlungen eine Ausgleichszahlung und den Bau eines neuen Kühlwasserzulaufs. Dieses Projekt wurde jedoch nicht umgesetzt. Daher hatte das Land 2015 auf Rückzahlung geklagt und diesen Rechtsstreit nun verloren.

Das Land ging davon aus, dass Eon die Summe zurückzahlen würde, falls das Bauvorhaben aufgegeben würde. Der Energiekonzern sah dagegen die vereinbarte Zahlung als Ausgleich für mögliche Nachteile durch den Hafenbau und für die Rücknahme der Einwendungen im Planfeststellungsverfahren.

So sahen das auch die Richter am Landgericht Hannover: Nach Auffassung der Kammer hätte es nahegelegen, dass das Land seine Zahlungen an den Nachweis tatsächlich entstandener Kosten für das Wasserbauwerk geknüpft hätte. Die damalige Vergleichsvereinbarung habe aber vielmehr den Zweck gehabt, Nachteile für den Energiekonzern auszugleichen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Sprecher des Ministeriums kündigte an, die Gerichtsentscheidung zu prüfen. (dpa)

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