Rotterdam. Am Mittwoch unterzeichneten 16 Nationen die „Rotterdam Rules“. Die neue Seehandels- und Haftungskonvention regelt Verantwortlichkeiten, Beweislast und Haftung der Carrier bei Schäden während des Transports, wenn auch eine Seestrecke beinhaltet ist. Zu den Unterzeichnerstaaten gehören neben den USA, Dänemark, Norwegen, Frankreich, die Niederlande, Polen, Spanien, Griechenland, die Schweiz sowie die afrikanischen Staaten Gabun, Ghana, Guinea, Kongo, Nigeria, Senegal und Togo. Deutschland, Großbritannien und China unterzeichnete die Vereinbarung nicht. Laut Medienberichten waren Widerstände aus der Wirtschaft Grund für den Verzicht. Bevor die "Rotterdam Rules" in Kraft treten, müssen die nationalen Regierungen das Übereinkommen noch ratifizieren. Erst ein Jahr nachdem 20 Staaten ihre Ratifizierungsurkunde bei der UNO hinterlegt haben, kann das Abkommen in Kraft treten. Das vorliegende Abkommen wird demnach frühstens Ende 2010 in Kraft treten. (tk)
Seehandelsrecht: 16 Nationen unterschreiben "Rotterdam Rules"
Abkommen für höhere Haftungssummen für Schäden im Seetransport: USA und afrikanische Staaten unterschreiben, Deutschland, Großbritannien und China zeichnen nicht