Bern. Der Schweizer Bundesrat hat am Freitag diverse Änderungen der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) beschlossen, die zum 1. Mai 2018 in Kraft treten. Unter anderem sollen künftig die Straßenbenutzungsgebühren für ausländische Transporteure einfacher erhoben werden können.
Bisher wurden die Mautgebühren für ausländische Lastwagen in der Schweiz manuell erhoben. Die Änderung der SVAV erlaubt die Einführung eines elektronischen Dienstes zur Erhebung von Strassenbenutzungsgebühren. Hintergrund sind EU-Vorgaben zur Einrichtung eines Europäischen Elektronischen Mautdiensts (EETS). Ausländische Transporteure dürfen laut dem Schweizer Bundesrat im Rahmen des EETS künftig Erfassungsdienstleister beauftragen. Diese können ihnen Erfassungsgeräte zur Verfügung stellen und die Zahlungen an die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) tätigen.
Weitere Änderungen der Scherverkehrsabgabeverordnung sehen neben verfahrenstechnischen Änderungen auch vor, dass das Eidgenössische Finanzdepartement ab Mai auf Mahngebühren verzichtet. (stm/ag)