Das Jahr 2022 war geprägt von umfassenden Finanz- und Wirtschaftssanktionen gegen Russland. Die Verordnung 833/2014 für güterbezogene Sanktionen enthält mittlerweile 26 Anhänge. Für Unternehmen ist es entsprechend schwierig, den Überblick zu behalten und ihre Sendungen rechtskonform abzuwickeln. Das neunte Sanktionspaket der EU umfasst neben Vermögenssperren und Einreiseverboten insbesondere neue Ausfuhrbeschränkungen auf Dual-Use-Güter, die sowohl zu zivilen als auch militärischen Zwecken einsetzbar sind. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass alle betroffenen Güter ihres Ausfuhrportfolios entsprechend gekennzeichnet sind und ihr Export genehmigt ist.
Unternehmen sind für ihre Waren verantwortlich
Bei Warensendungen ins Ausland müssen Unternehmen eigenverantwortlich ihre Ausfuhrlisten und die EG-Dual-Use-Verordnung prüfen. Ob beispielsweise einzelne elektronische Bauteile auch militärisch nutzbar sind, ist dabei oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Sind nach der Prüfung im sogenannten Umschlüsselungsverzeichnis die Kriterien der EG-Dual-Use-Verordnung erfüllt, benötigen Exporteure eine Ausfuhrgenehmigung.
Deutsche Unternehmen sind darüber hinaus gesetzlich dazu verpflichtet, in- und ausländische Geschäftskontakte regelmäßig auf Sanktionen zu prüfen.