Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) warnt vor zu scharfen Regeln für den Export von Gütern in Staaten, die weiterhin Handel mit Russland treiben. Das Ziel, die Umgehung von Sanktionen gegen Russland zu erschweren, könnte mit negativen Nebeneffekten verbunden sein, hieß es am 24. Februar bei dem Verband.
Die DIHK reagierte damit auf Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums, das Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen will. So sollen Exporte in bestimmte Drittstaaten nur noch bei Abgabe von transparenten „Endverbleibserklärungen“ bei der Ausfuhranmeldung möglich sein.
„Das gilt für alle sanktionierten Güter, die von Bedeutung für die russische Kriegsmaschinerie sind. Dafür setzen wir uns auf EU-Ebene ein und passen die nationalen Regularien an“, heißt es in dem Ministeriumspapier, das am 23. Februar bekannt wurde.
DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier wies darauf hin, dass das deutsche Russlandgeschäft infolge der Sanktionen deutlich eingebrochen sei. Die Ausfuhren gingen von 26,6 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf 14,6 Milliarden Euro im Jahr 2022 zurück. „Prozentual auffällige Exportanstiege in einzelne Länder, die traditionell eine enge Beziehung zu Russland pflegen, können in absoluten Zahlen gesehen diesen Rückgang bei Weitem nicht ausgleichen“, fügte er hinzu.
Die nun diskutierte Endverbleibserklärung könne die Einhaltung der Sanktionen nur auf den ersten Blick verbessern. „Eine pauschale Ausweitung dieses Instruments auf nichtsanktionierte Länder hätte große Nebenwirkungen für unsere Außenwirtschaft“, sagte Treier.
Es würde „eine neue Flut an zusätzlichem bürokratischen Aufwand bedeuten“. Als äußerst problematisch könnte sich auch die angedachte „Jedermannspflicht“ zur Meldung von sanktionsrelevanten Informationen erweisen.