Viele Arbeitnehmer wünschen sich, auch im Homeoffice arbeiten zu können. Nicht bei allen Arbeiten ist dies möglich, aber wenn Arbeitgeber diesen Wunsch erfüllen möchten und Homeoffice-Modelle in ihrem Betrieb einführen, sollten sie einen rechtlichen Rahmen dafür vorgeben, rät Rechtsanwalt Axel Salzmann im Rechtsblog der VerkehrsRundschau.
Auch wenn es verschiedene Modelle von Homeoffice oder auch Telearbeit gibt, meistens nutzen Unternehmen und Arbeitnehmer eine Form, bei der man an einigen Tagen von zu Haus aus und an den restlichen Tagen vom Büro im Betrieb arbeitet. Dafür müssen beide Parteien im gegenseitigen Einvernehmen entsprechende Regelungen vereinbaren. Der Betrieb kann beispielsweise eine tägliche verpflichtende Telefonkonferenz mit dem Angestellten oder eine Kernarbeitszeit festlegen, in welcher der Mitarbeiter erreichbar sein muss.
Was bei dem Thema zu beachten ist, worüber der Arbeitgeber seine Mitarbeiter insbesondere aufklären sollte und welche Pflichten das Unternehmen gegenüber seinen Angestellten hat, erfahren Abonnenten im Rechtsblog, den sie im Profiportal VRplus frei lesen können.