-- Anzeige --

Ratgeber: Bei der Wahrheit bleiben

09.04.2013 09:04 Uhr
Ratgeber: Bei der Wahrheit bleiben
Für ein Zwischenzeugnis gelten bestimmte Regeln
© Foto: FM2 / Fotolia

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, einem Mitarbeiter ein Zwischenzeugnis auszustellen und was muss er dabei beachten?

-- Anzeige --

Gesetzlich geregelt ist der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis nicht. Er kann sich aber aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben. Zudem ist anerkannt, dass der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht ein Zwischenzeugnis ausstellen muss, wenn der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse daran hat. Das ist der Fall, wenn der Mitarbeiter sich um eine neue Stelle bewerben will, er Wehrdienst leistet oder in Elternzeit geht. Auch bei einem Wechsel des Vorgesetzten, einem Betriebsübergang, Fort- und Weiterbildungen oder einer Insolvenz muss der Chef einen solchen Nachweis schreiben.

Für das Zwischenzeugnis gelten die gleichen Maßstäbe wie für das Endzeugnis. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine qualifizierte Beurteilung. Ein Zwischenzeugnis wird aber in der Gegenwartsform geschrieben und die übliche Schlussformel weggelassen. Stattdessen sollte man bei guten Mitarbeitern die Hoffnung auf eine weitere Zusammenarbeit ausdrücken.

Allerdings sollte der Chef bei der Wahrheit bleiben. Auch wenn er geneigt ist, die Beurteilung der Leistung und des Verhaltens im Zwischenzeugnis besonders gut aus ausfallen zu lassen – sei es, weil er ein angenehmes Betriebsklima schaffen möchte, oder einen schlechten Mitarbeiter fortloben will. Denn die Bewertung in diesem Dokument hat Auswirkungen auf das Endzeugnis. Ohne gute Gründe darf der Chef nicht davon abweichen – vor allem nicht, wenn die zu beurteilenden Zeiträume übereinstimmen. (ir)

Sie haben Fragen zum Thema Recht und Geld? Schicken Sie uns eine Mail: andre.giesse@springer.com

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Arbeitsrecht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.