Hamburg. Neue Rahmenbedingungen sollen künftig logistische Zusatzgeschäfte zwischen Spediteur und Auftraggeber regeln. Grundlage dafür sind die heute in Hamburg vorgestellten Logistik-AGB, welche Thomas Wieske, Professor am Institut für Logistik und Riskmanagement an der Hochschule Bremerhaven, gemeinsam mit dem Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV), dem Versicherungsmakler Schunck sowie einem Arbeitskreis aus Versicherungswirtschaft, der Verladerschaft und Speditionen entwickelt hat. Neu geregelt wird etwa die Limitierung der Haftung für Spediteure sowie die Pflicht, nach den Vorgaben des Verladers zu arbeiten. Der Nutzen der Logistik-AGB für die Transport- und Logistikbranche wird kontrovers diskutiert. Der Frankfurter Rechtsanwalt Andreas Gran empfiehlt, die AGB nur bei Aufträgen bis zu einem Umsatzvolumen von 100.000 Euro anzunehmen. Bei größeren Aufträgen rät er eher zu Individualverträgen zwischen Verlader und Spediteur. Der Mitverfasser Wieske sieht in den AGB einen Nutzen für alle Zusatzleistungen, die mit einem Transport-, Speditions- oder Lagervertrag in Zusammenhang stehen. Eine weitergehende Einordnung der neuen Logistik-AGB lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der VerkehrsRundschau. Die kompletten Logistik-AGB zum Herunterladen finden Sie auf der Website des DSLV. (eh/aru)
Neue Logistik-AGB vorgestellt
Präsentation in Hamburg: Rahmenbedingungen sollen Geschäfte zwischen Spediteuren und Verladern regeln