Die EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet, weil sich das Land zu viel Zeit mit der Umsetzung zweier Richtlinien lässt. Zum einen betrifft dies eine Richtlinie zum schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien (EU 2023/2413), zum anderen die Nachhaltigkeits-Richtlinie CSRD (EU 2022/2464).
Mit der Richtlinie sollen die Staaten neue Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einführen. Große Unternehmen und börsennotierte Unternehmen müssen Informationen über die Risiken, denen sie in den Bereichen Umwelt und Soziales ausgesetzt sind, und Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschen und die Umwelt offenlegen, wie die Deutsche Vertretung der EU-Kommission weiter mitteilt.
Die neuen Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.
Die Umsetzungsfrist für die CSRD-Richtlinie in nationales Recht ist am 6. Juli abgelaufen. Neben Deutschland haben weitere Mitgliedsstaaten die Frist gerissen, darunter etwa Belgien, Spanien Österreich, Polen und Finnland. Ohne eine vollständige Umsetzung könne die Berichterstattung in der EU nicht harmonisiert werden, so die EU-Kommission.
Deutschland hat nach dem Beginn des Vertragsverletzungsverfahrens zwei Monate Zeit, um zu antworten und die Umsetzung abzuschließen. Tut es das nicht, kann die Behörde das Verfahren vorantreiben. Am Ende kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße stehen.
Der Bundestag hat in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Nacht vom 26. auf den 27. September beraten. Der Entwurf wurde an die Ausschüsse unter Federführung des Rechtsausschusses überwiesen und geht nun ins weitere parlamentarische Verfahren.
Diese Nachricht wurde am 27. September aktualisiert.